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Schulen und Kitas ab 16. Dezember geschlossen – Notbetreuung möglich

Alle Schülerinnen und Schüler in Thüringen werden vom 16. bis 22. Dezember 2020 und vom 4. bis 8. Januar 2021 im häuslichen Lernen unterrichtet. Der Präsenzunterricht wird für diese Zeit ausgesetzt mit der Ausnahme, dass die für den Schulabschluss 2021 unaufschiebbaren Klassenarbeiten und Klausuren unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden dürfen.

Für Kinder der Klassenstufen 1 bis 6 und der Förderschulen wird bei Bedarf eine Notbetreuung angeboten. Eine Vorabanmeldung ist erforderlich. Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte gelten selbstverständlich weiter.

Auch die Kindergärten in Thüringen schließen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021, ebenso die Angebote von Kindertagespflegepersonen. Der Betreuungsanspruch ist ausgesetzt. Es findet eine Notbetreuung statt.

Mehr Informationen erhalten Sie auf der Themenseite des Thüringer Bildungsministeriums

Schulen unterstützen Gesundheitsamt bei der Kontaktermittlung

Wie bereits kommuniziert, weist das Landratsamt noch einmal darauf hin, dass die Kontaktnachverfolgung und die In-Quarantäne-Versetzung bei Schülern und Lehrern nicht direkt vom Gesundheitsamt aus erfolgt, sondern die Kommunikation über die Schulleitungen läuft, die sozusagen als Übermittler für das Gesundheitsamt fungieren.

Daher und aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens im Gesundheitsamt wird gebeten von Kontaktierung des Gesundheitsamtes abzusehen. Bei Fragen sollte man sich zuerst an die Schulleitung wenden. Ansonsten steht die Bürgerhotline des Thüringer Landesverwaltungsamtes bereit (0361 57 33 211 88)

Festlegungen des Gesundheitsamtes werden an die Eltern über die Schule kommuniziert und umgekehrt sollen auch die Fragen der Eltern/Schüler über die Schule kanalisiert ans Gesundheitsamt übermittelt werden.

Der Ablauf nach Auftreten eines Indexfalles ist Folgender: Nach dem Eingang eines positiven Falles unter den Lehrern oder Schülern einer Einrichtung, setzt sich das Gesundheitsamt mit dem Indexfall in Verbindung und ermittelt die Kontaktpersonen im privaten Umfeld sowie den Kontaktrahmen innerhalb der Schule. Anschließend setzt sich das Gesundheitsamt mit der Schule in Verbindung und nimmt Rücksprache zu dem Fall. Die Schulsekretärinnen der Staatlichen Schulen sind im Übrigen ebenfalls Beschäftigte des Landratsamtes. Entsprechend des Briefings durch die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes erstellt die Schule eine Kontaktliste entsprechend einer zuvor zugearbeiteten Mustertabelle. In dieser Liste sind nur Kontakte der Kategorie I laut RKI-Richtlinien zu erfassen:

  • 15-minütiger Kontakt unter 1,5 Meter Abstand (Face to Face)
  • Mindestens 30-minütiger Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Innenraum unter hoher Aerosolexposition (schreien, singen, Sport treiben)

Alle übrigen Kontakte werden zur 14-tägigen Selbstbeobachtung aufgefordert und bei Symptomen zur Testung an den Hausarzt oder die KV-Abstrichstelle verwiesen. Anschließend sendet die Schule die ausgefüllte Liste an den Fachdienst Gesundheit. Daraufhin nimmt das Gesundheitsamt mit der Schule Rücksprache über die notwendige Quarantäne und den festgelegten Quarantänezeitraum.

Die Schule informiert dann die Eltern und übermittelt auch den Flyer des Robert-Koch-Instituts zur Quarantäne. Bei Kindern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist es möglich zur Betreuung ein Elternteil (ein Elternteil für den gesamten Quarantänezeitraum, kein Wechsel möglich) mit in Quarantäne zu versetzen. Ansonsten werden Eltern nicht in Quarantäne versetzt, die Schüler sollten sich entsprechend zu Hause isolieren. „Wer wie lange in Quarantäne versetzt wird, entscheidet aber selbstverständlich weiterhin das Gesundheitsamt auf Basis der gültigen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. Schüler ab 12 Jahren benötigen im Normalfall keinen individualisierten Bescheid. Ein allgemeiner und einheitlicher Bescheid wird (wenn ganze Klassen betroffen sind) der Schule übermittelt. Kontrollen zur Einhaltung der Quarantäne werden entsprechend der übermittelten Schülerlisten durchgeführt.

Worauf müssen Kontaktpersonen achten? Bei wem wird häusliche Quarantäne angeordnet? Das Gesundheitsamt gibt hier einen Überblick zu häufig gestellten Fragen und Antworten.

Weiterführende Informationen können Sie den Verordnungen entnehmen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) des Thüringer Bildungsministeriums.