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Untere Fischereibehörde

Die Untere Fischereibehörde ist für die Zustimmung, Beanstandung und Änderung von Fischereipachtverträgen und Erlaubnisverträgen sowie für die Durchführung der Fischerprüfung zuständig. Die Behörde nimmt Aufgaben der Fischereiaufsicht wahr. Sie gibt Anleitung und kontrolliert die Gemeinden bei der Ausstellung und Verlängerung der Fischereischeine.