Die Untere Fischereibehörde ist für die Zustimmung, Beanstandung und Änderung von Fischereipachtverträgen und Erlaubnisverträgen sowie für die Durchführung der Fischerprüfung zuständig. Die Behörde nimmt Aufgaben der Fischereiaufsicht wahr. Sie gibt Anleitung und kontrolliert die Gemeinden bei der Ausstellung und Verlängerung der Fischereischeine.
Kontakt
Frau Spiegel
Haus 1, Zimmer 120
Tel.: 03693/485-8150
Fax: 03693/485-8261
Frau Schleicher
Haus 1, Zimmer 119
Tel.: 03693/485-8149
Fax: 03693/485-8261