Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Kfz-Zulassung

Wir bitten Sie die folgenden wichtigen Hinweise zu beachten: 

Anliegen möglichst per Anruf erledigen: Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir Sie, Anliegen oder Anfragen mit der Kfz-Zulassungsstelle, wenn möglich, telefonisch zu erledigen und bei notwendigen Behördengängen die strikten Hygienehinweise zu beachten.

Empfehlung zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (FFP2-Maske wird empfohlen) für Besucher und Firmen: In den Innenräumen des Landratsamtes und den Außenstellen sowie bei Beratungen in anderen innenräumlichen Örtlichkeiten des Landratsamtes wird allen Besuchern und Firmen das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske (vorzugsweise FFP2) empfohlen. Dies gilt auch für die Kfz-Zulassungsstellen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Öffnungszeiten“

Wichtige Hinweise zu den Öffnungszeiten

Vorsprachen in der Kfz-Zulassung sind nur mit Terminvergabe über den Online-Terminplaner unter diesem Link möglich.

Standorte der Kfz-Zulassungsstellen in Meiningen und Schmalkalden:

KFZ-Zulassungsstelle
Meiningen
Charlottenstraße 5a
98617 Meiningen

KFZ-Zulassungsstelle
Außenstelle Schmalkalden
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden

Bei allgemeinen Anliegen ist die Kfz-Zulassungsstelle in Meiningen unter der Telefonnummer 03693/485-7100 erreichbar.

In der Zulassungsstelle Schmalkalden stehen die Mitarbeiter für Fragen unter den Telefonnummern 03683/682-104, -105, -107, -108, -109 oder -206 zur Verfügung.

Für die Terminvergabe nutzen Sie bitte vorrangig das Online-Terminplanersystem unter diesem Link.

Allgemeine Fragen zum Zulassungsrecht können auch über die E-Mail-Adresse zulassung@lra-sm.de gestellt werden bzw. per Fax unter der Nummer: 03693/485-7010.


Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so bitten wir um rechtzeitige Absage

Für Termine, welche über das Online-Terminsystem erfasst wurde, verwenden Sie bitte den „Termin stornieren“-Link in Ihrer Bestätigungs-E-Mail.

Für telefonisch vereinbarte Termine melden Sie sich bitte:

  • in Meiningen unter der Telefonnummer: 03693/485-7100
  • in Schmalkalden unter den Telefonnummern: 03683/682-104, -105, -107, -108, -109 oder -206
  • 01oder über die E-Mail-Adresse: zulassung@lra-sm.de.
  •  

Folgende Hinweise sind dringend zu beachten:

Bürgerinnen und Bürger die,

  • aus Risikogebieten zurück gekehrt sind
  • zu Risikogruppen gehören (ältere Bürger, Grunderkrankungen vorliegen)
  • Fieber oder sonstige Erkältungssymptome haben
  • sich gesundheitlich nicht wohl fühlen,

werden um Verständnis geben von Vorsprachen Abstand zu nehmen.
Bei erkennbaren Symptomen wird eine Bearbeitung verweigt. Unaufschiebbare Angelegenheiten können über einen Bevollmächtigten geregelt werden.

 

Allgemeine Informationen

Die Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist ein Fachdienst, der seine Aufgaben an zwei Standorten (Meiningen, Charlottenstraße 5a, als Hauptstelle, Schmalkalden, Sandgasse 2, als Außenstelle) ausführt.

  • Neuzulassung von Fahrzeugen
  • Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (Online-Außerbetriebssetzung derzeit noch nicht möglich)
  • Umschreibung
  • Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen
  • Zuteilung von roten Dauerkennzeichen für Händler
  • Zuteilung von Oldtimer Kennzeichen und roten Kennzeichen für Oldtimer
  • Zuteilung von Ausfuhr- und Saisonkennzeichen
  • Umkennzeichnung
  • Änderung der Technik, des Halters und / oder der Kfz-Dokumente
  • Erstellung von Ersatzdokumenten, Erneuerung von Stempelplaketten, Erteilung von Betriebserlaubnis für zulassungsfreie Fahrzeuge
  • Bearbeitung von Versicherungs-, Mängel- und Steueranzeigen

 

Wichtige Hinweise der Kfz-Zulassungsbehörde (PDF)
– vor Veräußerung Fahrzeug abmelden
– Stempelplaketten nicht eigenmächtig entwerten

 

Auf einen Blick

Das müssen Sie zur Kfz-Zulassungsbehörde bei den nachfolgend jeweils anfallenden Zulassungsvorgängen an Unterlagen mitbringen:

Wie Sie sich ausweisen?

PRIVATPERSONEN:

  • gültiger Personalausweis des Halters mit aktueller Anschrift oder
    gut leserliche Kopie mit Unterschrift des Halters

oder

  • Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate

FIRMEN benötigen AUSSERDEM:

  • Gewerbeanmeldung
  • wenn in einem Register eingetragen, dann zusätzlich den Registerauszug

FALLS SIE EINE DRITTE PERSON BEAUFTRAGEN:

  • Vollmacht des Halters
  • Original oder Kopie des Personalausweises des zukünftigen Halters
  • bereits ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften
  • der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können

BEI ZULASSUNG AUF MINDERJÄHRIGE:

Was Sie erledigen wollen?

ANMELDUNG EINES NEUFAHRZEUGES:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), COC-Papiere
    • bei fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II wird eine Herstellerbescheinigung benötigt, welche bestätigt, dass bisher keine Fahrzeugdokumente vorhanden bzw. ausgestellt wurden
    • wenn nur COC-Papiere vorhanden -> Fahrzeug vorführen oder Identprüfung vornehmen lassen
    • wenn nur COC-Papiere vorhanden -> zusätzlich Kaufvertrag mitbringen, bei dem u.a. ersichtlich ist, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandates (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat
    • Personalausweis
    • evtl. Vollmacht

 

EINFUHR – ANMELDUNG EINES IM AUSLAND ZUGELASSENEN ODER ZUGELASSENEN GEWESENEN FAHRZEUGS:

Hier gibt es verschiedenste Möglichkeiten   Unterlagen mitzubringenden. Wenn Sie sich unsicher sind, welche Sie tatsächlich benötigen, können Sie uns auch gerne telefonisch erreichen.

  • ausländische Fahrzeugdokumente
  • Kaufvertrag
  • COC-Papiere
  • Datenbestätigung
  • Zollbestätigung der Einfuhr (bei Ländern, welche nicht zur EU gehören)
  • deutschen Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandates (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat
  • Personalausweis
  • Vollmacht

Prüfung der Fahrzeugidentnummer (FIN):
Bei jeder Ein- und Ausfuhr findet eine Prüfung der Fahrzeugidentnummer statt.

Bei der Einfuhr kann dies durch Vorlage einer FIN-Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ersetzt werden. Dies gilt nicht für die Ausfuhr.

UMSCHREIBUNG – ohne Halterwechsel – VON AUSSERHALB DES LANDKREISES mit Kennzeichenmitnahme:

Bei Umzug innerhalb Deutschlands ist seit 01.01.2015 die Kennzeichenmitnahme möglich.

    • Personalausweis
    • evtl. Vollmacht
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle TÜV-Bescheinigung (falls kein Neufahrzeug)
    • ggf. eVB von der Versicherung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – entfällt ab 01.01.2015
      Ausnahmen:
      – wenn keine EU-Dokumente vorliegen (alte Dokumente)
      – wenn Eindruck in Brief gewünscht

Bei Wunschkennzeichen:

    • zusätzlich aktuelle Kennzeichen
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandats (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat

UMSCHREIBUNG – mit Halterwechsel – VON AUSSERHALB DES LANDKREISES:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle TÜV-Bescheinigung (falls kein Neufahrzeug)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandats (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat
    • Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch zugelassen
    • Personalausweis
    • evtl. Vollmacht

UMSCHREIBUNG – mit Halterwechsel – INNERHALB DES LANDKREISES:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle TÜV-Bescheinigung (falls kein Neufahrzeug)
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandats (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat
    • falls Wunschkennzeichen, aktuelle Kennzeichen mitbringen (wenn Fahrzeug noch zugelassen)
    • Personalausweis
    • evtl. Vollmacht

Was benötige ich zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges?

AUSSERBETRIEBSETZUNG:

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • Kennzeichen

wenn im Auftrag gehandelt wird:

    • zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      oder
    • Vollmacht  und Personalausweis (Kopie oder Original) des Halters

Was benötige ich zur Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung?

WIEDERZULASSUNG NACH Außerbetriebsetzung:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle HU-Bescheinigung
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • Kontodaten zum Ausfüllen des SEPA-Lastschriftmandates (IBAN) oder wenn Halter nicht persönlich vor Ort, bereits ausgefülltes Mandat
    • Kennzeichen (wenn vorhanden)
    • Personalausweis
    • evtl. Vollmacht

Was passiert bei Namensänderung oder Umzug innerhalb des Kreises?

ADRESSÄNDERUNG (Umzug innerhalb des Landkreises):

    • geänderter Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle HU-Bescheinigung
    • evtl. Vollmacht

NAMENSÄNDERUNG:

    • geänderter Personalausweis
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle HU-Bescheinigung

Was benötige ich zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens bzw. Überführungskennzeichens?

KURZZEITKENNZEICHEN (Überführungskennzeichen) INNERHALB und AUßERHALB DES LANDKREISES:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen
    (es wird pro Person nur 1 Kennzeichen zugeteilt)
  • Personalausweis
  • evtl. Vollmacht
  • Fahrzeugdokumente (Fahrzeugschein und/oder –brief) ggf. in Kopie
    – bei Neufahrzeugen EG-Typengenehmigung/COC i. V. m. Kaufvertrag
    oder Bestellung
  • Bestätigung der aktuellen Hauptuntersuchung (außer Neufahrzeuge)

Bitte beachten:  

  • Bei fehlender Hauptuntersuchung (HU) ist nur die Fahrt bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk möglich
  • Bei erloschener Betriebserlaubnis sowie zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel ist nur die Fahrt bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk möglich
  • die Fahrt kann bei gültiger HU, nach Beseitigung der Mängel und Erlangung der Betriebserlaubnis an den Bestimmungsort fortgesetzt werden
  • Kurzzeitkennzeichen im Ausland:
    – 
    Bitte vorab prüfen, ob diese durch das entsprechende Land akzeptiert werden!
    – Empfangsvollmacht und Personalausweis (Person muss in Deutschland wohnhaft sein)

Was benötige ich zur Ausfuhr eines Fahrzeuges ins Ausland?

AUSFUHR EINES FAHRZEUGES INS AUSLAND:

    • Pass
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gelbe + grüne Versicherungsbestätigung (Dreifachkarte) für Ausfuhr
    • Kennzeichen (wenn Fahrzeug zugelassen)
    • letzte aktuelle TÜV-Bescheinigung
    • Fahrzeug muss vorgeführt werden (Identprüfung)
    • Empfangsvollmacht und Personalausweis (Person muss in Deutschland wohnhaft sein)
    • bereits ausgefülltes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer mit Unterschriften (deutsches Konto)

Prüfung der Fahrzeugidentnummer (FIN):

Bei jeder Ein- und Ausfuhr findet eine Prüfung der Fahrzeugidentnummer statt.

Bei der Einfuhr kann dies durch Vorlage einer FIN-Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer ersetzt werden. Dies gilt nicht für die Ausfuhr.

Mit Hilfe welcher Dokumente werden technische Änderungen eingetragen?

EINTRAGUNG EINER TECHNISCHEN ÄNDERUNG:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • letzte aktuelle TÜV-Bescheinigung
    • technisches Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr

Was ist zu tun beim Verlust von Fahrzeugdokumenten / Kennzeichen / Plaketten?

VERLUST VON FAHRZEUGDOKUMENTEN / KENNZEICHEN / PLAKETTEN

Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und -brief):

  • Erklärung an Eides statt über den Verlust durch den Fahrzeughalter von einer Behörde oder Notar
  • durch gültigen Personalausweis ausweisen
  • ein bestellter Betreuer kann für seinen Mandanten eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls ablegen; bei Firmen: Geschäftsführer oder Prokurist
  • bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) erfolgt erst nach Ablauf der Aufbietungszeit (2 Wochen) auf Antrag die Ausstellung eines Ersatzdokumentes

Kennzeichen:

  • Erklärung an Eides statt über den Verlust durch den Fahrzeughalter von einer Behörde oder Notar
  • durch gültigen Personalausweis ausweisen
  • ein bestellter Betreuer kann für seinen Mandanten eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls ablegen; bei Firmen: Geschäftsführer oder Prokurist
  • eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges ist erforderlich

Plaketten:

  • bei Verlust und auch bei eigenmächtigem Entfernen der Stempelplaketten – ohne Zustimmung der Mitarbeiter der Zulassungsbehörde – bedarf es einer Erklärung an Eides statt durch den Fahrzeughalter vor einer Behörde oder Notar
  • durch gültigen Personalausweis ausweisen
  • ein bestellter Betreuer kann für seinen Mandanten eine eidesstattliche Versicherung ebenfalls ablegen; bei Firmen: Geschäftsführer oder Prokurist