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Jugendberufsagentur

Jugendberufsagentur des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Kooperation des Landkreises Schmalkalden-Meiningen, der Agentur für Arbeit Suhl und des Staatlichen Schulamtes Südthüringen

Die Jugendberufsagentur setzt sich für die verbesserte berufliche, soziale und gesellschaftliche Integration aller jungen Menschen ein. Hintergrund der von allen beteiligten Partnern gemeinsam initiierten Kooperation ist es, vor allem jüngere Menschen zu erreichen, die teils noch nicht oder aufgrund bedarfsdeckenden Einkommens wie Kindergeld und Unterhalt nicht mehr durch die Arbeitsvermittlung des Kommunalen Jobcenters betreut werden, deren Schulabschluss aufgrund von unregelmäßigen Schulbesuch gefährdet ist oder die an den vielfältigen Angeboten der Berufsorientierung nicht ausreichend teilhaben.

Junge Menschen unterstützen

Erklärtes Ziel der Kooperationspartner ist es, im Rahmen eines rechtskreisübergreifenden Fallmanagements Schulabbrüchen bzw. Schulabgängen ohne regulären Schulabschluss vorzubeugen und den Entwicklungsweg von allen, speziell aber von besonders förderungsbedürftigen, jungen Menschen, von der Schule über die Ausbildung bis hin zum Einstieg in das Erwerbsleben zu unterstützen. Die Kooperationsvereinbarung (28.05.2019) bildet den Rahmen für ein ganzheitlich orientiertes Informations-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitungsangebot mit dem Ziel, eine abgestimmte Unterstützungsleistung und bedarfsgerechte Maßnahmen zu ermöglichen.

Enge Zusammenarbeit

Der Jugendberufsagentur liegt die Idee zugrunde, die Kompetenzen der zuständigen Kooperationspartner Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe und Schulamt enger zu verzahnen und zu koordinieren. Junge Menschen sollen so „wie aus einer Hand“ unterstützt werden. Handlungsschwerpunkte werden entlang regionaler und lokaler Handlungsbedarfe und Rahmenbedingungen gesetzt. Jeder Partner übernimmt im Rahmen der Kooperation seine originären Aufgaben und leistet seinen Beitrag für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Durch den Aufbau gemeinsamer Strukturen am Übergang Schule – Beruf sowie durch gemeinsame Abstimmung von Vorhaben und Förderungen sollen Betreuungslücken geschlossen und junge Menschen so früh wie möglich gezielt und wirksamer unterstützt werden. Entscheidungen werden von den Partnern ausschließlich im gegenseitigen Einvernehmen getroffen.