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Denkmalschutz

Die Untere Denkmalschutzbehörde ist zuständig für die Umsetzung des Thüringer Denkmalschutzgesetz und der darauf aufbauenden Rechtsvorschriften. Hierzu zählt insbesondere die Prüfung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und Erteilung entsprechender Bescheide bzw. Zustimmungen.

Denkmalbesitzer oder Kaufinteressenten von Denkmalen können bei Bedarf Beratungsleistungen durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Anspruch nehmen.

Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude können Anträge auf finanzielle Unterstützung bei baulichen Maßnahmen stellen und können für den Erhalt und die Pflege eines Kulturdenkmales einkommenssteuerliche Vergünstigungen beantragen.

Kulturdenkmale im Sinne des Thüringischer Denkmalschutzgesetzes sind “Sachen, Sachgesamtheiten oder Sachteile, an deren Erhaltung aus geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen sowie aus Gründen der historischen Dorfbildpflege ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmale sind auch Denkmalensembles (bauliche Gesamtanlagen, kennzeichnende Straßen-, Platz- oder Ortsbilder bzw. Ortsgrundrisse, historische Park- und Gartenanlagen oder historische Produktionsstätten).” Bodendenkmale sind (bewegliche oder unbewegliche) Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (“archäologische Denkmale”) oder tierischen oder pflanzlichen Lebens (“paläontologische Denkmale”) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.