Was ist Sozialplanung?
„Sozialplanung im engeren Sinn ist die gebiets- und zielgruppenbezogene Entwicklung sozialer Einrichtungen (Hilfsangebote) und Maßnahmen (Programme) im Hinblick auf sozial- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen.“ (aus Wörterbuch der Sozialpolitik)
Unter diesem Gesichtspunkt werden durch die Sozialplanung Bedürfnisse und Lebenslagen ermittelt und beschrieben. Mit Hilfe der Sozialberichterstattung werden vorausschauend soziale Unterstützungssysteme entwickelt und überprüft. Sozialplanung hat eine wichtige steuerungsunterstützende Funktion im Sozialbereich, gerade im Rahmen der neuen kommunalen Steuerungsmodelle. Träger sind vor allem Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Landkreise, Gemeindeverbände oder Gemeinden).
Welche Aufgaben hat die Sozialberichterstattung?
Sozialberichterstattung soll als „Frühwarnsystem“ fungieren. Durch Dokumentation, Analysen und Vernetzung relevanter Daten sollen Probleme insgesamt oder sozialräumlich aufgedeckt, Zusammenhänge verdeutlicht und Lösungsvorschläge unterbreitet werden. Die Umsetzung der Handlungsstrategien erfolgt in enger Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (z.B. Sozial- und Jugendamt, Agentur für Arbeit, Gemeinden, freien Trägern, Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen etc).
Was ist ein Sozialraum?
Von besonderem Interesse für die Sozialberichterstattung sind Daten für kleinere Verwaltungseinheiten (Stadtteile, Verwaltungsgemeinschaften), da sie Informationen über die sozialräumliche Verteilung von Problem- und Versorgungslagen liefern. Kleinräumige Daten erlauben es, differenzierte Strategien zur Beseitigung von stadtteilspezifischen Unterversorgungslagen und zur Bereitstellung notwendiger Hilfen zu entwickeln.
Wie sieht die Situation im Landkreis Schmalkalden-Meiningen aus?
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist seit der Gebietsreform im Jahr 1994 eine Sozialplanung integriert. Im Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit wurde sie von Beginn ausschließlich der Fachbereichleiterin unterstellt. Dies betonte die Stellung der Sozialplanung in der Verwaltung, vor allem vor dem Hintergrund der engen Zusammenarbeit mit den Fachdiensten des Fachbereiches.
Aufgrund der Aufgaben der Sozialplanung wurde der Landkreis frühzeitig in Sozialräume untergliedert. Für den ländlichen Raum wurden größtenteils die festen Strukturen der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden als Sozialräume festgeschrieben. Die Städte Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis erfolgte in Kooperation mit den jeweiligen Städtebauämtern/Stadtplanungsämtern die Festlegung innerstädtischer Sozialräume.
Integrierter Sozialplan für Familienförderung
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen erhält seit 2018 Fördermittel im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen/Familie“. Ziel ist die „Sicherung, Stärkung und Initiierung einer den jeweiligen regionalen Voraussetzungen entsprechenden und an den Bedarfen von Familien orientierten sozialen Infrastruktur, die durch neue Formen der Steuerung und Vernetzung in den Landkreisen und kreisfreien Städten das Zusammenleben der Generationen stärkt und unterstützt.“ (Richtlinie LSZ, Zif. 1.4). Um Familien und das solidarische Zusammenleben der Generationen mit diesen Landesmitteln fördern zu können, braucht es einen integrierten Sozialplan. Dieser beinhaltet auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse mehrere Maßnahmen in sechs Handlungsfeldern und bildet die Grundlage für die weitere integrierte Arbeit ab dem 01.06.19. Ideen, Anregungen, Vorschläge für Maßnahmen und Anträge für 2019 und 2020 können jederzeit bei Frau Malsch (Kontaktdaten siehe unten) eingereicht werden.
In der Sozialplanung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen laufen eine Vielzahl von Aufgaben zusammen:
- Erstellung und Fortschreibung des Sozialbericht
- Erstellung und Fortschreibung des Jugendförderplanes
- Erstellung und Fortschreibung des Seniorenberichtes
- Integrierter Sozialplan des Landkreises zum Landesprogramm
“Solidarisches Zusammenleben der Generationen” - Erstellung und Fortschreibung Eingliederungshilfebericht
- Erstellung und Fortschreibung des Demografischen Berichtes
- Erstellung und Aktualisierung des Sozialen Wegweisers
- Förderung von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, Jugendhilfe, Schule (siehe Richtlinien)
- Abschluss von Leistungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe
- Würdigung der Seniorenarbeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Kontakt
Frau Dauer
Haus 2, Zimmer 107
Tel.: 03693/485-8541
Fax: 03693/485-8570
Herr Walter
Haus 2, Zimmer 107
Tel.: 03693/485-8541
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: l.walter(a)lra-sm.de
Herr Krejpowicz
Haus 2, Zimmer 107
Tel.: 03693/485-8541
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: a.krejpowicz(a)lra-sm.de
Frau Banz
Haus 2, Zimmer 143
Tel.: 03693/485-8539
Fax.: 03693/485-8570
Frau Beck
Haus 2, Zimmer 106
Tel.: 03693/485-8507
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: y.beck(a)lra-sm.de
Frau Tandel
Haus 2, Zimmer 103
Tel.: 03693/485-8504
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: l.tandel(a)lra-sm.de
Frau Malsch
Haus 2, Zimmer 106
Tel.: 03693/485-8507
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: b.malsch(a)lra-sm.de
Frau Anders
Haus 2, Zimmer 103
Tel.: 03693/485-8504
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: b.anders(a)lra-sm.de
Frau Gröschel
Haus 2, Zimmer 103
Tel.: 03693/485-8504
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: k.groeschel(a)lra-sm.de
Richtlinien
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Richtlinie Förderung Wohlfahrtsverbände
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der offenen Altenhilfe
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit (Stand: 07.04.2022)
Richtlinie Personalkostenförderung in der Jugendarbeit
Anforderungen an offene Jugendtreffs
Standards für Häuser der offenen Tür
Honorarstaffel des Thüringer Ministeriums Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)