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Katastrophenschutz

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen erfüllt die Aufgaben im Katastrophenschutz nach dem Thüringer Brand -und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).

Des Weiteren regelt die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) die Aufgaben konkreter.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat als untere Katastrophenschutzbehörde folgende Aufgaben im Katastrophenschutz zu treffen:

  • Aufstellung und Organisation von Einheiten des Katastrophenschutzes
  • Bildung von Stäben die für den Katastrophenschutz notwendig sind
  • Durchführung der Aus-und Fortbildung der Einsatzkräfte und des Stabspersonals
  • Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Katastrophenfall
  • Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen

Katastrophenschutzeinheiten:
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Weitere Informationen unter befinden sich auf der Website des Thüringer Innenministeriums.

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind gemäß der Thüringer Katastrophenschutzverordnung nachfolgende Einheiten des Katastrophenschutzes aufgestellt:

 

Basiseinheiten

 

 

  • Katastrophenschutz-Führungsstaffel
  • Katastrophenschutz-Einsatzzug Retten
  • Katastrophenschutz-Sanitätszug
  • Katastrophenschutz-Betreuungszug

 

 

Sondereinheiten

 

 

  • Katastrophenschutz-Gefahrgutzug
  • Katastrophenschutz-Einsatzzug Wasser
  • Katastrophenschutz-Bergrettungszug (Teileinheit)
  • Katastrophenschutz-Unterstützungseinheit Behandlungsplatz (Teileinheit)

Mitwirkende im Katastrophenschutz

Die Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, werden durch ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren sowie vom DRK Kreisverband Meiningen e.V. und DRK Kreisverband Schmalkalden e.V. gestellt.