Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen erfüllt die Aufgaben im Katastrophenschutz nach dem Thüringer Brand -und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).
Des Weiteren regelt die Thüringer Katastrophenschutzverordnung (ThürKatSVO) die Aufgaben konkreter.
Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hat als untere Katastrophenschutzbehörde folgende Aufgaben im Katastrophenschutz zu treffen:
- Aufstellung und Organisation von Einheiten des Katastrophenschutzes
- Bildung von Stäben die für den Katastrophenschutz notwendig sind
- Durchführung der Aus-und Fortbildung der Einsatzkräfte und des Stabspersonals
- Aufstellen von Alarm- und Einsatzplänen für den Katastrophenfall
- Planung und Durchführung von Katastrophenschutzübungen
Katastrophenschutzeinheiten:
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Weitere Informationen unter befinden sich auf der Website des Thüringer Innenministeriums.
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind gemäß der Thüringer Katastrophenschutzverordnung nachfolgende Einheiten des Katastrophenschutzes aufgestellt:
Basiseinheiten
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Sondereinheiten
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Mitwirkende im Katastrophenschutz
Die Katastrophenschutzeinheiten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen, werden durch ehrenamtliche Mitglieder der Feuerwehren sowie vom DRK Kreisverband Meiningen e.V. und DRK Kreisverband Schmalkalden e.V. gestellt.