Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz sowie der Thüringer Katastrophenschutzverordnung.
Folgende Einheiten werden durch den Landkreis vorgehalten:
Führungstrupp
FüUnterstützungstrupp
Einsatzzug 1
Einsatzzug 2
Gefahrengutzug
Sanitäts- und Betreuungszug
Bergrettungszug
Wasserrettungszug
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