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Brandschutz

Überörtlicher Brandschutz und überörtliche Allgemeine Hilfe

Konkrete Aufgaben nach §6 ThürBKG:

  1. die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen,
  2. Stützpunktfeuerwehren und andere Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben zu planen sowie die Gemeinden und Brandschutzverbände bei den dafür erforderlichen baulichen Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Allgemeinen Hilfe zu unterstützen,
  3. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben, die mit den Alarm- und Einsatzplänen der Gemeinden im Einklang stehen, und diese, soweit erforderlich, mit benachbarten Landkreisen und kreisfreien Städten abzustimmen,
  4. sonstige, zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von überörtlichen Gefahren notwendige Maßnahmen zu treffen, insbesondere Übungen durchzuführen,
  5. gemeinsame Übungen, Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Feuerwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen

Stützpunktfeuerwehren im Landkreis:

  • Meiningen
  • Schmalkalden
  • Zella-Mehlis
  • Kaltennordheim

Stützpunktfeuerwehren heben sich durch eine umfangreichere Technik von den umliegenden Feuerwehren ab. Sie werden durch den Landkreis geplant und ausgerüstet. Ihr Ausrückebereich erstreckt sich nicht nur auf das Gemeinde-/Stadtgebiet, sondern über die Ortsgrenzen hinaus.

Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben im Landkreis:

  • Breitungen
  • Wernshausen
  • Wasungen
  • Bettenhausen
  • Schwarza
  • Kaltensundheim
  • Steinbach-Hallenberg
  • Jüchsen
  • Oberhof

Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben ergänzen das überörtliche Gefahrenabwehrkonzept des Landkreises. Sie sind für spezielle Einsatzszenarien ausgerüstet.

Führungs- und Fachkräfte des Landkreises

Zur Erfüllung der überörtlichen Aufgaben werden Führungskräfte, insbesondere Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister sowie Fachkräfte, insbesondere Kreisjugendfeuerwehrwarte, Kreisausbilder und Feuerwehr-Fachberater ernannt.

Der Kreisbrandinspektor ist hauptamtlich im Fachdienst Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst tätig. Ihm zur Seite stehen 6 Kreisbrandmeister, eine Kreisjugendfeuerwehrwartin und ca. 70 Kreisausbilder. Die Kreisbrandmeister und die Kreisjugendfeuerwehrwartin sind ehrenamtlich tätig. Sie bilden das Bindeglied zwischen den Ortsfeuerwehren bzw. den Jugendfeuerwehren und dem Landkreis.

Die Kreisausbilder sind ebenfalls ehrenamtlich tätig. Sie bilden die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren auf Kreisebene aus und weiter. Zu den Ausbildungsgebieten gehören unter anderem die Truppausbildung, die Technische Hilfe, die Gefahrgutausbildung und weitere Bereiche.

 

KONTAKTE

Fachdienstleiter

Markus Schmidt

Tel.: 03693-485 8117

Fax: 03693-485 8261

E-Mail: m.schmidt(a)lra-sm.de

Kreisbrandinspektor/ Abwehrender Brandschutz

Philipp Prenzel

Tel.: 03693-485 8115

Fax: 03693-485 8261

E-Mail: p.prenzel(a)lra-sm.de

Vorbeugender Brandschutz

Herr Denk / Herr Wolburg

Tel.: 03693-485 8114
Fax: 03693-485 8261

E-Mails:
f.denk(a)lra-sm.de
t.wolburg(a)lra-sm.de