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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe

  • Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen eine weitestgehende Teilhabe (z.B. am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft) zu ermöglichen.
  • Zu den häufigsten Eingliederungshilfeleistungen gehört die Frühförderung in Form von heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, die Hilfe zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und die ambulanten, teilstationären oder stationären Formen des Betreuten Wohnens.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind beispielsweise:

Frühförderung

  • Das sind vor allem heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind. Die Hilfe sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen.
  • Im Landkreis werden ambulante, mobile oder teilstationäre Frühfördermaßnahmen von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Überregional, speziell für sinnesgestörte, d.h. blinde und sehbehinderte Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, wirkt das Blindeninstitut in Schmalkalden.

Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • Diese Hilfe erhalten Menschen, bei denen wegen Art und Schwere der Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen.
  • Zwei Träger des Landkreises halten für diese Hilfe Angebote in Form von Werkstätten vor.
  • Weitere spezielle Angebote für psychisch kranke, seelisch und geistig behinderte Menschen sowie Suchtkranke finden Sie im Bereich Gesundheit.

Zuständigkeit C, D, Sa - Sä, Su - Sz

Herr Recknagel

Haus 2, Zimmer 205

Tel.: 03693/485-8605

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: s.recknagel(a)lra-sm.de

Zuständigkeit Ba – Bi, I, W

Frau Avemarg

Haus 2, Zimmer 201

Tel.: 03693/485-8601

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: k.avemarg(a)lra-sm.de

Zuständigkeit L, Ma – Men, V

Frau Eppler

Haus 2, Zimmer 206

Tel.: 03693/485-8606

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: k.eppler(a)lra-sm.de

Zuständigkeit F, Meo – Mz

Frau Hartmann

Haus 2, Zimmer 209

Tel.: 03693/485-8609

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: r.hartmann(a)lra-sm.de

Zuständigkeit J, K, N, O

Herr Rommel

Haus 2, Zimmer 201

Tel.: 03693/485-8601

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: e.rommel(a)lra-sm.de

Zuständigkeit E, H

Frau Rommel

Haus 2, Zimmer 209

Tel.: 03693/485-8609

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: d.rommel(a)lra-sm.de

Zuständigkeit G, P, T

Frau Schön

Haus 2, Zimmer 204

Tel.: 03693/485-8604

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: d.schoen(a)lra-sm.de

Zuständigkeit A, Bj - Bz, Q, R, U

Herr Grams

Haus 2, Zimmer 207

Tel.: 03693/485-8640

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: c.grams(a)lra-sm.de

Zuständigkeit Sb - St

Frau Schneider-Rippel

Haus 2, Zimmer 203

Tel.: 03693/485-8602

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: k.schneider-rippel(a)lra-sm.de

Zuständigkeit X, Y, Z

Frau Umlauf

Haus 2, Zimmer 208

Tel.: 03693/485-8608

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: a.umlauf(a)lra-sm.de

 

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