Eingliederungshilfe
- Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den behinderten Menschen eine weitestgehende Teilhabe (z.B. am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft) zu ermöglichen.
- Zu den häufigsten Eingliederungshilfeleistungen gehört die Frühförderung in Form von heilpädagogischen Maßnahmen für Kinder im Vorschulalter, die Hilfe zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und die ambulanten, teilstationären oder stationären Formen des Betreuten Wohnens.
Leistungen der Eingliederungshilfe sind beispielsweise:
Frühförderung
- Das sind vor allem heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind. Die Hilfe sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt beginnen.
- Im Landkreis werden ambulante, mobile oder teilstationäre Frühfördermaßnahmen von verschiedenen Einrichtungen angeboten. Überregional, speziell für sinnesgestörte, d.h. blinde und sehbehinderte Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, wirkt das Blindeninstitut in Schmalkalden.
Hilfe zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Diese Hilfe erhalten Menschen, bei denen wegen Art und Schwere der Behinderung arbeits- und berufsfördernde Maßnahmen mit dem Ziel der Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht in Betracht kommen.
- Zwei Träger des Landkreises halten für diese Hilfe Angebote in Form von Werkstätten vor.
- Weitere spezielle Angebote für psychisch kranke, seelisch und geistig behinderte Menschen sowie Suchtkranke finden Sie im Bereich Gesundheit.
Zuständigkeit C, D, Sa - Sä, Su - Sz
Herr Recknagel
Haus 2, Zimmer 205
Tel.: 03693/485-8605
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: s.recknagel(a)lra-sm.de
Zuständigkeit Ba – Bi, I, W
Frau Avemarg
Haus 2, Zimmer 201
Tel.: 03693/485-8601
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: k.avemarg(a)lra-sm.de
Zuständigkeit L, Ma – Men, V
Frau Eppler
Haus 2, Zimmer 206
Tel.: 03693/485-8606
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: k.eppler(a)lra-sm.de
Zuständigkeit F, Meo – Mz
Frau Hartmann
Haus 2, Zimmer 209
Tel.: 03693/485-8609
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: r.hartmann(a)lra-sm.de
Zuständigkeit J, K, N, O
Herr Rommel
Haus 2, Zimmer 201
Tel.: 03693/485-8601
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: e.rommel(a)lra-sm.de
Zuständigkeit E, H
Frau Rommel
Haus 2, Zimmer 209
Tel.: 03693/485-8609
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: d.rommel(a)lra-sm.de
Zuständigkeit G, P, T
Zuständigkeit A, Bj - Bz, Q, R, U
Zuständigkeit Sb - St
Frau Schneider-Rippel
Haus 2, Zimmer 203
Tel.: 03693/485-8602
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: k.schneider-rippel(a)lra-sm.de
Zuständigkeit X, Y, Z
Frau Umlauf
Haus 2, Zimmer 208
Tel.: 03693/485-8608
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: a.umlauf(a)lra-sm.de
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