Die Jugendgerichtshilfe ist zuständig, wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter zwischen 14 bis 21 Jahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe hat u.a. die Aufgabe, die jungen Menschen und deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung vorzubereiten. Sie unterbreitet dem Gericht einen Vorschlag, wie aus sozialpädagogischer Sicht auf die Straftaten unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung reagiert werden soll. Außerdem gibt der Jugendgerichtshelfer Beratung und Unterstützung vor und nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt.
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Herr Hellenbach
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