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Jugendhilfe in Strafverfahren

Die Jugendhilfe in Strafverfahren ist zuständig, wenn ein Strafverfahren gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende im Alter zwischen 14 bis 21 Jahren eingeleitet wird. Die Jugendhilfe in Strafverfahren hat u.a. die Aufgabe, die jungen Menschen und deren Eltern auf eine Gerichtsverhandlung vorzubereiten. Sie unterbreitet dem Gericht einen Vorschlag, wie aus sozialpädagogischer Sicht auf die Straftaten unter Berücksichtigung der individuellen Persönlichkeitsentwicklung reagiert werden soll. Außerdem geben die Mitarbeiter Beratung und Unterstützung vor und nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt.

Kontakt

Frau Senf

Haus 2, Zimmer 114

Tel.: 03693/485-8516

Fax: 03693/485-217

E-Mail: m.senf(a)lra-sm.de

Herr Hellenbach

Haus 2, Zimmer 114

Tel.: 03693/485-8516

Fax: 03693/485-217

E-Mail: d.hellenbach(a)lra-sm.de