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Schülerbeförderung

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist Träger der Schülerbeförderung für die in seinem Gebiet wohnenden Schüler. Die Schülerbeförderung ist die notwendige Beförderung der Schüler auf dem Schulweg.

Ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht für Schüler

  1. der allgemein bildenden Schulen,
  2. des beruflichen Gymnasiums,
  3. des Berufsvorbereitungsjahrs (BvJ),
  4. der zweijährigen Fachoberschule und derjenigen Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.

In der Regel ist die Beförderung notwendig

  1. für Schüler der Grundschule und des Förderzentrums bis Klassenstufe 4 bei einem Schulweg von mindestens 2 km,
  2. für Schüler der Regelschule, des Gymnasiums, des Förderzentrums ab Klassenstufe 5 und den genannten berufsbildenden Schulen bei einem Schulweg von mindestens 3 km.

Eine Mindestbegrenzung entfällt bei besonderer Schulweg-Gefährdung oder wenn Schüler wegen einer Behinderung befördert werden müssen. Sofern die Beförderung notwendig ist, sind die Schüler zu befördern oder Ihnen oder den Eltern die notwendigen Beförderungsaufwendungen zu erstatten.

Wichtig

Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für die kürzeste Wegstrecke zwischen Wohnung und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Schulabschluss ermöglicht (vorrangig und in der Regel über den ÖPNV).

Ab dem 11. Schuljahr erfolgt die Selbstbeteiligung der Anspruchsberechtigten an den Beförderungskosten.

Mit der Schulanmeldung erfolgt die Anmeldung der Beförderung. Im „Normalfall“ (Besuch der zuständigen Schule, Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV – usw.) werden alle weiteren Schritte über die Schule abgewickelt. Für die weiteren Fälle bedarf es der individuellen Antragsstellung.