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Anzeigepflicht (nicht)ärztlicher Heilberufe/Apotheker

Anzeigepflicht bei Aufnahme der selbstständigen beruflichen Tätigkeit

 Wenn Sie als:

  • Arzt/ Ärztin
  • Zahnarzt/ Zahnärztin
  • Psychologischer Psychotherapeut/ -in
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/ -in
  • Heilpraktiker, auch sektoral auf den Gebieten Physiotherapie, Psychotherapie, Podologie, Osteopathie und manuelle Therapie
  • Apotheker
  • Ambulanter Pflegedienst
  • Desinfektor/ in
  • Diätassistent/ in
  • Ergotherapeut/ in
  • Freiberufliche Alten- und Krankenpfleger/ in
  • Hebamme
  • Logopäde/ Logopädin
  • Masseure/ Masseurin, Medizinischer Bademeister/ in
  • Physiotherapeut/ -in
  • Podologe/ Podologin

in unserem Landkreis tätig werden wollen, so haben Sie dies beim Fachdienst Gesundheit unter Vorlage

  • der Approbations- und Facharzturkunde
  • der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker/ in“ ggf. sektoral entsprechend dem Gebiet
  • der Berufsurkunde

unverzüglich anzuzeigen. Hierzu können Sie das Meldeformular verwenden.

Die entsprechenden Urkunden können im Original persönlich vorgelegt, oder als beglaubigte Kopie auf dem Postweg zugeschickt werden.

Anzeigepflicht bei Änderungen der beruflichen Tätigkeit

Änderungen der in der Berufsausübung, wie z.B. Niederlassungswechsel, Praxisumzüge, die Bildung von Gemeinschaftspraxen oder auch die Beendigung der Berufsausübung sind dem Fachdienst Gesundheit ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Dies kann formlos per E-Mail an untenstehende Kontaktadresse erfolgen.

Die An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen 

Kontakt 

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Gesundheit
Haus 2, Zimmer 309
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-8709
E-Mail: hygiene(a)lra-sm.de