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Abfall und Immissionsschutz

Natur- und Immsionsschutz betrifft alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Jeder kann einen Teil dazu beitragen. Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Natur.

Zweck dieses Immisionsschutzgesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen, wie zum Beispiel Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen vorzubeugen.

 

Naturschutz

 

Untere Immissionsschutzbehörde

Die Untere Immissionsschutzbehörde ist für folgende Themen zuständig:

  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Errichtung, Betrieb und Änderung gewerblicher Anlagen,
  • Betreuung und Überwachung genehmigungsbedürftiger und nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen im Landkreis
  • Konfliktbearbeitung bei Luftschadstoff-, Geruch- und Lärmproblemen im gewerblichen und privaten Bereich

Formulare und weiterführende Informationen:

Aktuelles / Neuigkeiten: 

Untere Abfallbehörde

Die Untere Abfallbehörde ist für folgende Themen zuständig:

  • Vollzug der abfallrechtlichen Aufgaben als untere Abfall- und Chemikalienrechtsbehörde

Aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Abfällen leiten sich die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Behörde ab.

Die abfallrechtliche Überwachung von Grundstücken gewerblicher und Industriebetriebe, besonders ausgewählter Abfallbehandlungsanlagen, als auch die Zuständigkeit beim Vollzug verschiedener Rechtsverordnungen ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten.

Ebenso werden bei wilden Entsorgungen Beseitigungsverfügungen erstellt und Ersatzvornahmen entschieden.

Formulare und weiterführende Informationen:

Hinweisblatt zu § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Beförderungsanzeige für Abfälle)

Flyer “Abfalltrennhilfe für Flüchtlinge”

Kreiswerke Schmalkalden-Meiningen (Externer Link)

Untere Bodenschutzbehörde

Die Untere Bodenschutzbehörde ist für folgende Themen zuständig:

  • Überwachung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen
  • vorsorgender Bodenschutz

Untere Chemikaliensicherheitsbehörde

Die Untere Chemikaliensicherheitsbehörde ist für folgende Themen zuständig:

  • Überwachung der Umsetzung europäischer und nationaler Vorschriften bei Herstellung, Verpackung und Inverkehrbringen chemischer Stoffe und Gemische
  • Kontrolle des Verkaufs dieser Produkte in Handelseinrichtungen einschließlich Versand- und Internethandel
  • Überwachung der Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen

Kontakt

Geschäftsstelle Abfall und Immissionsschutz

Frau Grundke
Haus 4, Zimmer 207
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: fd.abfall(a)lra-sm.de
E-Mail: fd.immission(a)lra-sm.de