Einladung zum 2. Energierechtsabend
der Hochschule Schmalkalden in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesen und weiteren Themen möchten wir mit Ihnen in den Dialog treten:
PHOTOVOLTAIK IM LANDKREIS SCHMALKALDEN-MEININGEN
Solaranlage auf dem eigenen Gebäude – Was PV-Anlagenbetreiber wissen und beachten sollten
- Lohnt sich Photovoltaik (PV) noch?
(Kosten, Einnahmen, Amortisation, Einspeisevorrang) - Steuerliche Behandlung von PV-Anlagen.
(Grundlagen, Besteuerung, Steuererklärung…) - Abgabenbefreiung für PV-Anlagenbetreiber.
(Entlastung, Ermäßigung…)
Der Strom fließt längst nicht mehr nur in eine Richtung. Immer mehr Verbraucher entwickeln sich von “passiven Stromkonsumenten”, also der einfachen Stromentnahme, zu “aktiven Prosumern”, die selbst erzeugten Strom in das Netz einspeisen oder selbst verbrauchen und somit an der Gestaltung des Stromversorgungssystems teilnehmen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien wuchs in den letzten Jahren zwar beständig, gleichzeitig wird diese Entwicklung durch vorhandene Unkenntnisse einzelner Investoren gebremst. So ist in der Vergangenheit des Öfteren geschehen, dass einzelne Projekte aufgrund rechtlicher und steuerrechtlicher Anforderungen im Landkreis Schmalkalden-Meiningen leider nicht verwirklicht wurden. Um diesen Umstand entgegenzuwirken haben die Kreisverwaltung und die Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden ein gemeinsames Projekt auf den Weg gebracht. Bei diesem Projekt können vorhandene und zukünftige PV-Anlagenbetreiber (Privat, Unternehmen, Institutionen) mit Energierechtsfragen bzw. anderen Fragen an die Fakultät Wirtschaftsrecht / Forschungsgebiet Energierecht herantreten. Diese praxisrelevanten Rechtsfragen werden forschungsbezogen beantwortet und auf der Wissensdatenbank (WDB) gesammelt. Auch können je nach Möglichkeit geplante Projekte durch die Fakultät zeitweise begleitet werden.
Mit dem Projekt hoffen Kreisverwaltung und Hochschule mehr Licht in den Steuerdschungel zu bringen, aufzuklären, potenzielle Investoren zurückzuholen und neue Investoren in die erneuerbaren Energien zu gewinnen. Letztendlich dienen die Erneuerbaren nicht nur dem eigenen Geldbeutel sondern auch dem Klimaschutz und der regionalen Wertschöpfung.
Wir freuen uns auf einen regen Austausch mit Ihnen. Der Eintritt zu diesem Kolloquium ist kostenlos.
WANN:
Dienstag, 21. Januar 2020
WO:
Hochschule Schmalkalden, Blechhammer 9, 98574 Schmalkalden
Hörsaalgebäude, Raum H 102
EINLASS:
ab 17.00 Uhr
BEGINN:
17.30 Uhr
ANMELDUNG BIS 31. DEZEMBER 2019:
Bitte die ausgefüllte Anmeldung zurücksenden an:
Hochschule Schmalkalden
Fakultät Wirtschaftsrecht
z.H. Herrn Christoph Licht LL.M.
Blechhammer 9
98574 Schmalkalden
Oder per E-Mail an:
c.licht@hs-sm.de oder c.weber@stud.fh-sm.de
Für Informationen und Anregungen Ihrerseits wenden Sie sich gerne an:
Christina Weber: c.weber@stud.fh-sm.de oder Christoph Licht: c.licht@hs-sm.de
(beide Fakultät Wirtschaftsrecht der Hochschule Schmalkalden)
bzw. Harry Ellenberger: h.ellenberger@lra-sm.de
(Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Tel.: 03693 485 8395)