Home 9 News 9 Medizin-Stipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Medizin-Stipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen

Wer Medizin studiert und im Anschluss im Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich ab 1. März 2024 wieder für das Medizin-Stipendium des Kreises bewerben. Das Bewerbungsformular steht hier zum Abruf bereit. Das Stipendium greift ab dem Wintersemester 2024/2025. Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Juli 2024 für das folgende Wintersemester möglich. „Jede Hausarztpraxis auf dem Land wird dringend benötigt. Mit dem neuen Stipendienprogramm wollen wir künftige Ärzte an die Region binden und insbesondere im ländlichen Raum die hausärztliche Versorgung sichern“, so Landrätin Peggy Greiser. „Gerade in kleineren Dörfern stehen einige Praxen leer oder Hausärzte suchen vergeblich Nachfolger.“

Die Richtlinie sieht vor, dass jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das bis zu fünf Jahre. Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein. Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises mindestens für die gleiche Zeitdauer zu arbeiten.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland, die Fachrichtung Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.), aber auch ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) kann im Antrag beschrieben werden.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu absolvieren und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.

Welche Bewerber ein Stipendium erhalten, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.

Antragstellung

Das Stipendium ist beim

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

bis zum 31. Juli 2024 schriftlich zu beantragen.

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Bewerbungsbogen (Vorlage zum Download)
  • ein Lebenslauf
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
  • ggf. Empfehlungsschreiben.

 

Zum Download: