Fast Jede/r möchte heute mobil sein, mit dem Fahrzeug zügig und rechtzeitig sein Ziel erreichen, Güter bzw. Personen befördern oder einfach nur Ausflüge mit der Familie unternehmen. Doch wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, muss im Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis sein. Diese Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung – den Führerschein – nachzuweisen. Im FD Fahrerlaubniswesen dreht sich alles um dieses Fahrerlaubnisrecht, als Ordnungsrahmen für bestimmte Rechte im Straßenverkehr und insbesondere für die Sicherheit im Interesse aller Verkehrsteilnehmer.
Die Aufgaben des Fachdienstes lassen sich im Wesentlichen in die Bereiche Dienstleistung und belastende Verfahren unterteilen. Im Dienstleistungsbereich werden Anträge der Bürger bearbeitet, wie Erteilungen, Erweiterungen, Verlängerungen der allgemeinen Fahrerlaubnis und der zur Fahrgastbeförderung, Ausstellung von Internationalen Führerscheinen, Ersatzdokumenten, Fahrerkarten usw. Im Bereich der belastenden Verfahren agiert der Fachdienst ohne Antrag und vielmehr im Interesse der Verkehrssicherheit. Im Vollzug des Straßenverkehrsgesetzes werden z.B. Maßnahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und des Fahreignungs-Bewertesystems getroffen (Ermahnungen, Verwarnungen, Anordnung von Aufbauseminaren, Entzüge). Es fallen Entscheidungen zur Eignungsüberprüfung (Anordnungen von ärztlichen Gutachten, Fahrproben, Nachuntersuchungen, uvm.) bis hin zur Entziehung, Versagung, Beschränkung oder bedingten Erteilung der Fahrerlaubnis. Die Übergänge der zwei Bereiche sind dabei fließend.
Hinweise der Fahrerlaubnisbehörde
Aufgrund der derzeitigen Gesundheitslage (COVID-19) ist der Publikumsverkehr im Landratsamt eingeschränkt. Der Zugang zur Fahrerlaubnisbehörde erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wir verweisen zudem auf die besonderen Verhaltensregeln im Zusammenhang mit COVID-19 (Hygienemaßnahmen, Abstand halten, Mund-Nasen-Schutz …). Sind Symptome der COVID-19-Erkrankung vorhanden, kann ein Zugang nicht erfolgen. Bei der Vorsprache ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Terminvereinbarung unter Tel.-Nummer: 03693/485-7200
Von einem Umtausch der Altführerscheine (Ausstellung bis 18.01.2013) bitten wir bis auf Weiteres Abstand zu nehmen. Beachten Sie hierzu die beiliegende Information [PDF].
Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: | 08.30-12.00 Uhr |
Dienstag zusätzlich: | 13.00-15.30 Uhr |
Mittwoch: | keine Sprechzeiten |
Donnerstag zusätzlich: | 13.00-17.30 Uhr |
Kontakt
Geschäftsstelle
Berkeser Straße 9
98617 Meiningen/Dreißigacker
Tel.: 03693/485 – 7200
Fax: 03693/485 – 7010
Weiterführende Links
Informationen
Datenschutz / Datenschutz-Grundverordnung
Umtausch von alten deutschen Führerscheinen
Antragsunterlagen zum Umtausch von deutschen Führerscheinen
Erteilung einer Fahrerlaubnis – Ablauf des Verwaltungsverfahrens
Unterlagen zu den Fahrerlaubnisanträgen
Befristung von Fahrerlaubnisklassen und ärztliche Untersuchungen
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Klasse – AM15 – Moped … mit 15 Jahren
Fahrerkarte – Erteilung, Ausstellung
Berufskraftfahrer-Qualifikation
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.