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Elektronische Kommunikation

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an den Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  1. Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation des Landkreises Schmalkalden-Meiningen unter www.lk-sm.de publizierten E-Mail-Adressen.
  2. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
      • MS Word (.docx, .rtf) ab Version 2007
      • MS-Excel (.xlsx, .csv) ab Version 2007
      • MS-Powerpoint (.pptx) ab Version 2007
      • Open Office-Formate (.odt, .ods, .odp) ohne aktive Inhalte mit Makros
      • Text (.txt)
      • XML (.xml)
      • Acrobat (.pdf) ohne aktive Inhalte
      • Bilder (.jpg, .jpeg, .tif, .tiff, .png)

    In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.

  3. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von zwei Megabyte (MB) beschränkt.
  4. Dateien in unter Punkt 2 genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt der Landkreis Schmalkalden-Meiningen nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
  5. Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
    Wird beim Versenden keine Virenprüfung mit einem aktuellen Virenprogramm durchgeführt, wird daher eine telefonische Rückfrage zum Eingang der Mail empfohlen.
  6. Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Landkreis Schmalkalden-Meiningen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegen stehen.
  7. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
  8. Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
  9. Aus technischen und organisatorischen Gründen kann der Landkreis Schmalkalden-Meiningen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen.
    Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
  10. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln.
    Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.

Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.