Dem Bereich Allgemeine Ordnung sind folgende Aufgaben zugeordnet:
- Sammlungen im Landkreis
- Lotterien (Tombola)
- motorsportliche Veranstaltungen
- Kleingärten (Vergabe der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit)
- Schwimmbäder und Badegewässer
- Heilpraktiker (Anmeldung zur Prüfung und Ernennung nach bestandener Prüfung)
Hier finden Sie weitere Informationen und Kontaktdaten.
Aufsichtsbehörde
Der Fachdienst Ordnung ist Rechts- und Fachaufsichtsbehörde über die kommunalen Ordnungsämter, insbesondere hinsichtlich
- ordnungsbehördlicher Verordnungen der Kommunen des Landkreises,
- bei der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren bzgl. ordnungsbehördlicher Verfügungen der Kommunen sowie
- Angelegenheiten auf dem Gebiet des Melderechts.
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de
Heilpraktiker - Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
Wer die Heilkunde ausüben will und keine ärztliche Approbation besitzt, benötigt eine Erlaubnis nach § 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz.
§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz definiert unter dem Begriff Ausübung der Heilkunde jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
Wenn Sie die Heilkunde im Landkreis ausüben wollen bzw. Ihr Hauptwohnsitz im Landkreis besteht, stellen Sie den Antrag beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr.
Benötigte Unterlagen zum Heilpraktikerantrag
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Geburtsurkunde (Fotokopie)
- unterschriebener Lebenslauf
- Passbild
- Nachweis der abgeschlossenen Allgemeinbildung (Fotokopie des Abschlusszeugnisses)
- amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zur Vorlage bei der Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG (Empfänger: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen)
- ärztliches Zeugnis, dass Sie für die Ausübung des Heilberufs in gesundheitlicher Hinsicht geeignet sind (nicht älter als 3 Monate)
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
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Formulare
Kleingartenwesen
In diesem Bereich wird überwacht, dass die Forderungen des Bundeskleingartengesetzes eingehalten werden. Diese gelten für Kleingartenvereine, die als gemeinnützig anerkannt wurden. In regelmäßigen Abständen erfolgen dazu Vor-Ort-Begehungen gemeinsam mit den Vorständen der Anlagen. Liegen keine Beanstandungen vor, erfolgt die Bestätigung der Gemeinnützigkeit.
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Frau Werner
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Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de
Formulare
Lotterien und Ausspielungen (Tombola)
Für den Fall, dass Sie als gemeinnütziger Verein die Durchführung einer Tombola planen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vorher anmelden. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formular nebst den erforderlichen Unterlagen bei der hiesigen Behörde ein.
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de
Formulare
Motorsportveranstaltungen
Die Erlaubnis zur Durchführung einer öffentlichen motorsportlichen Veranstaltung nach § 42 Abs. 3 Nr. 2 des Thüringer Ordnungsbehördengesetzes ist hier zu beantragen.
Zur Einreichung von Unterlagen und Nachweisen werden Sie ggf. aufgefordert. Die Anträge sollten rechtzeitig vor dem Termin gestellt werden, da hier noch weitere Behörden zu beteiligen sind.
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de
Schornsteinfegerwesen
Unsere Aufgaben nach dem Schornsteinfegergesetz sind unter anderem:
- die Beitreibung offener Schornsteinfegergebühren für den bevollmächtigten Schornsteinfegermeister, d.h. wenn die Eigentümer von Grundstücken und Räumen die Schornsteinfegerrechnungen nicht beglichen haben
- die zwangsweise Durchsetzung einer verweigerten Kehrung oder verweigerten Überprüfung d.h., wenn Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken und Räumen ihrer Verpflichtung entsprechend erlassenden Feuerstättenbescheid nicht nachkommen und die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen nicht fristgerecht reinigen oder prüfen lassen bzw. den Zutritt zum Gebäude verweigern
- Erstellen eines Zweitbescheides bis hin zur eventuellen Ersatzvornahme durch den bevollmächtigen Schornsteinfegermeister
Bei Problemen mit dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister oder Unstimmigkeiten bei den Schornsteinfegerrechnungen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
Kontakt
Frau Tischer
Haus 1, Zimmer 109
Tel. 03693/485-8139
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: fb.ordnung(a)lra-sm.de
Formulare
Überwachung und Kontrolle von Badeanstalten
Hinweise oder Beschwerden zu Sicherheit und Sittlichkeit in den Badeanstalten werden hier entgegengenommen und im Rahmen der Zuständigkeit nach der Thüringer Badesicherheit bearbeitet. Des Weiteren werden regelmäßig im Jahr Vor-Ort-Kontrollen in den einzelnen öffentlichen Bädern vorgenommen.
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de
Versammlungen und Demonstrationen
Wenn Sie eine Versammlung oder Kundgebung sowie Demonstrationen unter freiem Himmel durchführen wollen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Behörde kann Auflagen zur Durchführung der Veranstaltung erlassen.
Kontakt
Frau Werner
Haus 1, Zimmer 113
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.werner(a)lra-sm.de