Elterngeld

Das seit 01.01.2007 geltende Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt die Gewährung von Bundeselterngeld als finanzielle Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes in Anknüpfung an das zuvor erzielte Erwerbseinkommen. Damit soll es den Müttern und Vätern erleichtert werden, vorübergehend ganz oder teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten, um ihr Kind im Zeitraum nach der Geburt persönlich zu betreuen oder zu erziehen. Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Für unseren Landkreis befindet sich die Elterngeldstelle zentral im Landratsamt in Meiningen.

Die Zuständigkeit für die Ausführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes (ThürErzGG), d.h. die Gewährung von Erziehungsgeld für den 13. bis 24. Lebensmonat, liegt hingegen bei den Wohnsitzgemeinden. Da das Erziehungsgeld in 2015 abgeschafft wurde, kann es nur noch für Kinder gewährt werden, die bis zum 30.06.2015 geboren wurden.

Antragsformulare:

Alle Antragsformulare zum Elterngeld in der jeweils aktuellen Fassung finden Sie auf der Webseite des
Zentralen Thüringer Formularservice
 

Zuständigkeiten richten sich nach dem Geburtsdatum des Kindes.

Kontakt Zuständigkeit 1. bis 15. Monat:

Frau Rudolph

Haus 2, Zimmer 106

Tel.: 03693/485-8726

Fax: 03693/485-8570

E-Mail: g.rudolph(a)lra-sm.de

Kontakt Zuständigkeit ab 16. Monat:

Frau Walther

Haus 2, Zimmer 106

Tel.: 03693/485-8726

Fax: 03693/485-8570

E-Mail: i.walther(a)lra-sm.de