Zu den Aufgaben der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit gehören:
- Koordination und Beratung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
- Fachliche Beratung und Unterstützung von Jugendgruppen, -vereinen und -verbänden
- Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit, z.B. Kinder- und Jugenderholung, außerschulische Jugendbildung, internationale Jugendarbeit
- Ferienfreizeiten des FD Jugend/Jugendamtes
- Angebote der Fort- und Weiterbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Jugendarbeit
- Information und Beratung zu gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes
- Zusammenarbeit mit Bildungsträgern
- Einzelfallberatung

Kontakt
Frau Schwarz
Haus 2, Zimmer 238
Tel.: 03693/485-8642
Fax: 03693/485-8217
Formulare
Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
Anforderungen ausserschulische Jugendbildung
Anforderungen Kinder-und Jugendfreizeiten
Anforderungen offene Jugendraeume
Anforderungen Schuljugendarbeit
Anforderungen Internationale Jugendarbeit
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit (Stand: 17.11.2016)