Zu den Aufgaben der Jugendarbeit/Jugendverbandsarbeit/Jugendsozialarbeit gehören:
- Koordination und Beratung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
- Fachliche Beratung und Unterstützung von Jugendgruppen, -vereinen und -verbänden
- Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit, z.B. Kinder- und Jugenderholung, außerschulische Jugendbildung, internationale Jugendarbeit
- Ferienfreizeiten des FD Jugend/Jugendamtes
- Angebote der Fort- und Weiterbildung haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Jugendarbeit
- Information und Beratung zu gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes
- Zusammenarbeit mit Bildungsträgern
- Einzelfallberatung
Bedarfsabfrage gestartet: Jugendhilfeausschuss will Kreisjugendring wiederbeleben