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Kostenersatz, Rückforderungen, Unterhaltsüberprüfungen

Sozialhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden (z.B. bei darlehensweiser Gewährung oder unter Umständen auch von Erben).

Hier finden Sie die dafür zuständigen Mitarbeiter:

Kontakt

Frau Lehmann und Frau Bastubbe

Haus 1, Zimmer 202

Tel.: 03693/485-8563

Fax: 03693/485-8622

E-Mail: s.lehmann(a)lra-sm.de

E-Mail: s.bastubbe(a)lra-sm.de