Sozialhilfe muss unter bestimmten Voraussetzungen zurückgezahlt werden (z.B. bei darlehensweiser Gewährung oder unter Umständen auch von Erben).
Hier finden Sie die dafür zuständigen Mitarbeiter:
Kontakt
Frau Lehmann und Frau Bastubbe
Haus 1, Zimmer 202
Tel.: 03693/485-8563
Fax: 03693/485-8622