BEURKUNDUNGEN
Beurkundungen zur Anerkennung der Vaterschaft, Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Titulierung des Unterhaltes können im Jugendamt kostenfrei vorgenommen werden. Die gemeinsame Vorsprache der Eltern erfolgt zur Vermeidung von Wartezeiten nach Terminvereinbarung. (Informationen zu Beurkundungen [PDF])
Terminvereinbarung:
Frau König, Tel. 03693/ 485-8629
Frau Wolf, Tel. 03693/ 485-8630
Frau Kümpel, Tel. 03693/ 485-8632
Kindes-, Ausbildungs- und Betreuungsunterhalt
Alleinerziehende Elternteile sowie junge Volljährige bis zum 21. Geburtstag werden vom Jugendamt bei der Geltendmachung und Durchsetzung von folgenden Unterhaltsansprüchen unterstützt:
- Kindesunterhalt des minderjährigen Kindes
- Kindesunterhalt des jungen Volljährigen, der sich noch in der allgemeinen Schulausbildung bzw. in der ersten Berufsausbildung befindet
- eigener Anspruch des allein betreuenden Elternteils gegen den anderen Elternteil nach §1615 l BGB ( sog. Betreuungsunterhalt)
Die Unterstützung bei der Geltendmachung des Unterhaltes für ein minderjähriges Kind erstreckt sich bis zur Vertretung im gerichtlichen Verfahren (im Rahmen der sogenannten Beistandschaft).
Vaterschaftsfeststellung
Alleinerziehende Mütter, die Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft für ihr Kind benötigen, erhalten Unterstützung durch das Jugendamt. Die Unterstützung erstreckt sich bis zur Vertretung in einem ggf. erforderlichen gerichtlichen Abstammungsverfahren (im Rahmen der sogenannten Beistandschaft).
Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
Buchstaben A, B, R, T, U
Frau Hofmann
Haus 2, Zimmer 229
Tel.: 03693/485-8631
Fax: 03693/485-8622
Buchstaben C, D, L, M, V, SCH
Frau Kümpel
Haus 2, Zimmer 230
Tel.: 03693/485-8632
Fax: 03693/485-8622
Buchstaben S, I, G, K
Buchstaben St-Sz, H, J, N, O, P, V, Z
Frau Recknagel
Haus 2, Zimmer 228
Tel.: 03693/485-8630
Fax: 03693/485-8622
Buchstaben E, F, Q, W, X, Y, SCH
Frau Keßler
Haus 2, Zimmer 230
Tel.: 03693/485-8632
Fax: 03693/485-8622