Untere Wasserbehörde
Primäre Aufgabe der Wasserbehörde ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.
Hierzu zählt unter anderem die Genehmigung und Überwachung von Gewässerbenutzungen, baulichen Anlagen in an und unter Gewässern, der Ausbau von Gewässern, die Lagerung wassergefährdender Stoffe sowie der Schutz von Überschwemmungsgebieten, der Erhalt der ökologischen Funktion der Gewässer und die Anordnung und Koordinierung von Maßnamen bei Gewässerverunreinigungen.
Eine weitere Aufgabe der Wasserbehörde ist der Bodenschutz. Dies betrifft Aufgaben nach dem Bundesbodenschutzgesetz für die Bereiche des Boden die im Bereich des Grundwassers liegen.
Fachdienstleiter
Herr Raabe
Haus 4, Zimmer 204
Tel.: 03693/485-8341
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: r.raabe(a)lra-sm.de
Geschäftsstelle
Frau Färber
Haus 4, Zimmer 207/08
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: fd.wasser@lra-sm.de
E-Mail: fd.natur@lra-sm.de
Weitere Informationen
Anträge/Formulare
Anzeigenvordrucke für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, unter anderem Vordrucke für Heizölanlagen, JGS-Anlagen, Betreiberwechsel, sowie wichtige Informationen für Bürger und Unternehmen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie auf der Website des Thüringer Landeamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter dem hier hinterlegten Link.
Antrag auf Genehmigung von Anlagen im Uferbereich
Antrag Einleitung aus Kleinkläranlage
Antrag Wasserentnahme aus Gewässer
Anzeiger der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser aus dem Herkunftsbereich des
Anhangs 49
Anzeige einer geologischen Untersuchung / einer Grundwassererschließung
Arbeitshilfe Geothermieanlagen
Formular Eigenkontrollbericht Industrie und Gewerbe
Untere Naturschutzbehörde
Die Untere Naturschutzbehörde ist für folgende Aufgabengebiete zuständig:
Aktuelles vom Artenschutz
Der Wolf (Canis lupus) ist nachweislich in den Freistaat Thüringen zurück gekehrt. Aus diesem Anlass informiert die Untere Naturschutzbehörde (UNB):
Anlaufstelle für Fragen rund um Wolf oder Luchs ist das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena unter der
Telefonnummer 0361 – 57 39 41 941 (auch für Sichtungen).
Am 28.11.2018 ist die überarbeitete Richtlinie Wolf/Luchs in Kraft getreten. Hinweise dazu, Kontaktdaten, Informationen zum Wolfsmanagementplan sowie die Richtlinie selbst sind auf der offiziellen Webseite des Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) unter folgendem Link für jeden Bürger erläutert (Im Link bitte nach unten scrollen):
https://umwelt.thueringen.de/themen/natur-artenschutz/biologische-vielfalt/
Hier ist auch das Vorgehen bei vermuteten Wolfsrissen im Freistaat Thüringen umfassend beschrieben.