Der Schutz der Natur umfasst die Pflege, Entwicklung und auch Wiederherstellung von Natur- und Lebensräumen. Unter folgendem Link sind die Schutzgebiete im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sowie nähere Informationen dazu hinterlegt.
Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung haben, werden als Biotope gesetzlich geschützt (§ 30 (1) BNatSchG). Biotope nach Absatz 1 des § 18 ThürNatG werden durch Biotopkartierung erfasst. Die entsprechenden Kartierungsergebnisse sind in den Kommunen öffentlich zugänglich zu machen: