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Untere Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist grundsätzlich für die übrigen staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig. Dabei obliegen ihr als Schwerpunktaufgaben:

  • Erteilung, Versagung und Entziehung von Jagdscheinen
  • Zulassung zur Jäger-und Falknerprüfung
  • Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen
  • Gestaltung der Jagdbezirke
  • Bestätigung und Beanstandung von Jagdpachtverträgen
  • Rechtsaufsicht über Jagdgenossenschaften
  • Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, Schweißhunden und Schweißhundeführern
  • Jagdbeirat

 

 

Kontakt

Frau Kirchner

Haus 1, Zimmer 116

Tel.: 03693/485-8146

Fax: 03693/485-8261

E-Mail: s.kirchner(a)lra-sm.de

oder

Frau Weichler

Haus 1, Zimmer 117

Tel.: 03693/485-8145

Fax: 03693/485-8261

E-Mail: s.weichler(a)lra-sm.de

oder

Herr Krause

Haus 1, Zimmer 219

Tel.: 03693/485-8160

Fax: 03693/485-8261

E-Mail: m.krause(a)lra-sm.de

Herr Krause ist zuständig für:

  • Erfassung und Auswertung der Streckenmeldungen
  • Verkauf Wildursprungsscheine und Streckenlisten
  • Wildtiererfassung
  • Sachbearbeitung Afrikanische Schweinepest (ASP)
  • Organisation von Präventions-, Durchführungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP); Koordination dieser Maßnahmen
  •  Unterstützung der Beantragung von Aufwandsentschädigungen

Rundschreiben “Afrikanische Schweinepest auf dem Vormarsch – Verstärkte Präventionsmaßnahmen durch den Landkreis festgesetzt und durch den Kreistag beschlossen” vom 9.11.2020