Die untere Jagdbehörde ist grundsätzlich für die übrigen staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig. Dabei obliegen ihr als Schwerpunktaufgaben:
- Erteilung, Versagung und Entziehung von Jagdscheinen
- Zulassung zur Jäger-und Falknerprüfung
- Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen
- Gestaltung der Jagdbezirke
- Bestätigung und Beanstandung von Jagdpachtverträgen
- Rechtsaufsicht über Jagdgenossenschaften
- Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, Schweißhunden und Schweißhundeführern
- Jagdbeirat
Kontakt
Frau Kirchner
Haus 1, Zimmer 116
Tel.: 03693/485-8146
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.kirchner(a)lra-sm.de
oder
Frau Weichler
Haus 1, Zimmer 117
Tel.: 03693/485-8145
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: s.weichler(a)lra-sm.de
oder
Herr Krause
Haus 1, Zimmer 219
Tel.: 03693/485-8160
Fax: 03693/485-8261
Herr Krause ist zuständig für:
- Erfassung und Auswertung der Streckenmeldungen
- Verkauf Wildursprungsscheine und Streckenlisten
- Wildtiererfassung
- Sachbearbeitung Afrikanische Schweinepest (ASP)
- Organisation von Präventions-, Durchführungs- und Bekämpfungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP); Koordination dieser Maßnahmen
- Unterstützung der Beantragung von Aufwandsentschädigungen
Formulare
Benennung_des_Jagdausuebungsberechtigten_im_EJB
Antrag jagdliche Brauchbarkeit
Antrag Schweißhundeführer-Schweißhundepass
Benennung des Bevollmächtigten
brauchbare Jagdhunde-Meldung für den Jagdbezirk
Mustersatzung_Hegegemeinschaften
Mustersatzung_Jagdgenossenschaften