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Untere Jagdbehörde

Die untere Jagdbehörde ist grundsätzlich für die übrigen staatlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Jagdwesens zuständig. Dabei obliegen ihr als Schwerpunktaufgaben:

  • Erteilung, Versagung und Entziehung von Jagdscheinen
  • Zulassung zur Jäger-und Falknerprüfung
  • Bestätigung und Festsetzung von Abschussplänen
  • Gestaltung der Jagdbezirke
  • Bestätigung und Beanstandung von Jagdpachtverträgen
  • Rechtsaufsicht über Jagdgenossenschaften
  • Bestätigung der Brauchbarkeit von Jagdhunden, Schweißhunden und Schweißhundeführern
  • Jagdbeirat