Aufgaben der unteren Abfallbehörde
- Vollzug der abfallrechtlichen Aufgaben als untere Abfall- und Chemikalienrechtsbehörde
Aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen im Umgang mit Abfällen leiten sich die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis als untere Behörde ab.
Die abfallrechtliche Überwachung von Grundstücken gewerblicher und Industriebetriebe, besonders ausgewählter Abfallbehandlungsanlagen, als auch die Zuständigkeit beim Vollzug verschiedener Rechtsverordnungen ist ein Schwerpunkt der Tätigkeiten.
Ebenso werden bei wilden Entsorgungen Beseitigungsverfügungen erstellt und Ersatzvornahmen entschieden.
Fachdienstleiterin
Frau Warmuth
Haus 4, Zimmer 210
Tel.: 03693/485-8370
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: e.warmuth@lra-sm.de
Geschäftsstelle
Frau Färber
Haus 4, Zimmer 207
Tel.: 03693/485-8368
Fax: 03693/485-8398
E-Mail: fd.abfall@lra-sm.de