Die Untere Gewerbebehörde ist zuständig für die Ausführung der Gewerbeordnung und der aufgrund der Gewerbeordnung erlassenen Rechtsvorschriften. Bei der Gewerbebehörde sind alle dem stehenden Gewerbe zuzurechnenden Betriebe anzumelden, soweit sie nicht vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgeschlossen sind.
Die Untere Gewerbebehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen registriert die Gewerbetreibenden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Ausnahme der Stadtgebiete von Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis (= eigenständige Untere Gewerbebehörden). Für bestimmte Tätigkeiten schreibt die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vor. Dies betrifft u.a. Makler/Bauträger, Spielhallenbetreiber, Bewachungsunternehmer und Reisegewerbetreibende.
Kontakt
Frau Munk
Haus 1, Zimmer 117
Tel.: 03693/485-8147
Fax: 03693/485-8152
Frau Schwarz
Haus 1, Zimmer 117
Tel.: 03693/485-8147
Fax: 03693/485-8152
Frau Wolf
Haus 1, Zimmer 118
Tel.: 03693/485-8148
Fax: 03693/485-8152
Formulare
Beiblatt_zur_Gewerbemeldung_weitere_gesetzl_Vertreter
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i GewO
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34i GewO_vereinfachtes Verfahren
Veranstaltungsanzeige Ordnungsämter
Rueckseite_Gewerbean-_und_-ummeldung
Schaustellung_von_Personen-Antrag-nach-Par-33a-GewO
Erlaubnis nach § 34f GewO - Antrag jur. Person
Antrag auf Erlaubnis nach § 34 c GewO juristische Personen
Antrag auf Erlaubnis nach § 34 c GewO natürl. Person Personengesellschaft
Erlaubnis nach § 34f GewO - Antrag nat. Person
Bewachungsunternehmen Erlaubnisantrag nach §34a GewO
Spielhallen-Erlaubnisantrag_nach_§_2_ThürSpielhallenG
Merkblatt für Gastwirte und Betreiber von Schankwirtschaften