Die Untere Gewerbebehörde ist zuständig für die Ausführung der Gewerbeordnung und der aufgrund der Gewerbeordnung erlassenen Rechtsvorschriften. Bei der Gewerbebehörde sind alle dem stehenden Gewerbe zuzurechnenden Betriebe anzumelden, soweit sie nicht vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgeschlossen sind.
Die Untere Gewerbebehörde beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen registriert die Gewerbetreibenden des Landkreises Schmalkalden-Meiningen mit Ausnahme der Stadtgebiete von Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis (= eigenständige Untere Gewerbebehörden). Für bestimmte Tätigkeiten schreibt die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht vor. Dies betrifft u.a. Makler/Bauträger, Spielhallenbetreiber, Bewachungsunternehmer und Reisegewerbetreibende.
Kontakt
Frau Klamt
Haus 1, Zimmer 118
Tel.: 03693/485-8148
Fax: 03693/485-8261
Frau Eckhardt
Haus 1, Zimmer 117
Tel.: 03693/485-8147
Fax: 03693/485-8261
E-Mail: c.eckhardt(a)lra-sm.de
Frau Seeler
Haus 1, Zimmer 117
Tel.: 03693/485-8184
Fax: 03693/485-8261
Formulare
- Gewerbeanmeldung GewA 1
- Beiblatt GewA 1+3 weitere gesetzliche Vertreter
- Gewerbeummeldung GewA 2
- Beiblatt GewA 2 weitere gesetzliche Vertreter
- Gewerbeabmeldung GewA 3
- Antrag Bewacher nach § 34a GewO
- Antrag auf Erteilung, Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34c GewO
- Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung nach § 34c Abs. 2a GewO
- Antrag auf Erlaubnis nach § 34i GewO
- Antrag auf Erlaubnis nach § 34i GewO im vereinfachten Verfahren (§ 160 Abs. 1, 2 GewO)
- Antrag auf Erteilung, Erweiterung einer Erlaubnis nach § 34f GewO
- Antrag auf Marktfestsetzung § 69 GewO
- Antrag Reisegewerbekarte § 55 GewO
- Anzeige eines Wanderlagers nach § 56a GewO
- Antrag auf Schaustellung von Personen § 33a GewO
- Antrag auf Erteilung, Verlängerung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Spielhallengesetz
- Anzeige einer Änderung nach § 2 Abs. 6 ThürSpielhallenG
- Infoblatt Arbeitsschutz
- Merkblatt für Gastwirte und Betreiber von Schankwirtschaften
- Veranstaltungsanzeige Ordnungsämter