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Soforthilfeprogramm des Landkreises: Verwendungsnachweis online möglich

Der Verwendungsnachweis für das Corona Soforthilfeprogramm des Landkreises Schmalkalden-Meiningen steht nun als Online-Formular unter www.lra-sm.de zur Verfügung. Unternehmen im Landkreis, die einen Zuwendungsbescheid über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten haben, können hier ihre Nachweise wie z.B. Überweisungsbelege oder Zuwendungsbescheide schnell und unkompliziert übermitteln. Die Frist zur Abgabe der Verwendungsnachweise endet zum 31.12.2020.

Das Soforthilfeprogramm des Landkreises war am 24. April 2020 mit einer erfolgreichen Bilanz ausgelaufen. Von insgesamt 1.145 eingereichten Anträgen hat die Wirtschaftsförderung des Landkreises 444 Anträge bewilligt, dies entspricht mehr als einem Drittel. Insgesamt zahlte der Kreis 974.530 Euro an notleitende Unternehmen im Landkreis aus. Durchschnittlich wurden knapp 2.200 Euro pro bewilligten Antrag gezahlt.

Für Nachfragen zum Verwendungsnachweis wenden Sie sich bitte an Daniel Klee, Koordinator Kreisentwicklung im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unter Tel. 03693 485 8249 oder per E-Mail soforthilfe.corona@lra-sm.de.

Hier geht’s zum Online-Formular: Verwendungsnachweis für das Corona-Soforthilfeprogramm des Landkreises