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Aufruf zum Denkmalpreis 2015 – Jetzt bewerben!

Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und damit unser kulturelles Gedächtnis zu bewahren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege. Diese gelingt nur mit Hilfe des privaten Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jährlich ausgelobten Denkmalpreis dankt der Landkreis couragierten Menschen, die ihrem Denkmal wieder zu alter Schönheit und Lebendigkeit verhelfen. „Die Preisträger sind mit ihrem hohen persönlichen Einsatz Vorbilder für den Erhalt von Denkmalen in unserem Landkreis und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an. Prämiert werden maximal fünf herausragende Sanierungen, Konservierungen und Restaurierungen“, erklärt Karin Ganß von der unteren Denkmalschutzbehörde. Das Preisgeld richte sich dabei nach Anzahl der Preisträger und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Unterlagen rechtzeitig bis Ende September einreichen

Bis zum 30. September 2015 können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis 2015 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben. Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen bzw. die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handele. Egal ist auch, ob es gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde.

Gesamteindruck und handwerkliche Qualität entscheidend

Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft alle Einsendungen und trifft eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury, die durch den Aus­schuss für Bildung, Kultur und Sport gewählt wird, die endgültigen Gewinner. „Entscheidend für die Bewertung ist das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung“, resümiert Karin Ganß. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein. Die Preisverleihung erfolgt bis Dezember 2015 in einem festlichen Rahmen.

Auftragsmotor für die heimische Wirtschaft

Der Denkmalpreis sei eine wertvolle Würdigung und Motivation zugleich, einzigartige, von Abriss und Verwahrlosung bedrohte Gebäude und Reliquien zu bewahren, betont Landrat Peter Heimrich und berichtet erfreut: „Auch in diesem Jahr stehen wieder insgesamt 200.000 Euro für Sanierungs-Zuschüsse im Haushalt des Landkreises zur Verfügung“. Maximal 5000 Euro könne ein Bauherr als kreislichen Zuschuss für seine denkmalpflegerischen Maßnahmen beantragen. Im vergangenen Jahr hätten diesen 70 Bauherren in Anspruch genommen und Gesamtbaukosten in Höhe von fast einer Million Euro umgesetzt. „Der Zuschuss erweist sich als Auftragsmotor für das Handwerk und die heimische Wirtschaft. Nicht umsonst ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Landeshauptstadt Erfurt seit mehreren Jahren führend bei der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen“, fasst Heimrich zusammen.

Was die Bewerber beachten müssen:

  • Einsendeschluss ist der 30.09.2015

Die Bewerbung geht an das:

  • LRA Schmalkalden / Meiningen, Obertshäuser Platz 1
  • 98617 Meiningen
  • FD Kreisentwicklung, untere Denkmalschutzbehörde

Die formlosen Anträge sollen folgende Daten enthalten:

  • Eigentümer / Adresse, Baujahr / Bauzeit (wenn bekannt)
  • Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen
  • Gegebenenfalls Besonderheiten, während der Bauphase bzw. des Objektes
  • Beteiligte Handwerker, Architekten und Ingenieure
  • Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Bau­genehmigung bzw. der Benehmenserklärung bei kirchlichen Objekten
  • Dem Antrag sind ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat von 13 x 18 cm beizufügen