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Frühjahrs-Brenntage im Landkreis starten am 23. März

Vom 23. bis 28.  März 2015 dürfen Bürger im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ihren trockenen Baum- und Strauchschnitt verbrennen. Klar definierte räumliche und zeitliche Vorgaben, festgelegt in einer Allgemeinverfügung des Landkreises, sollen die Rauchbelästigung für Anwohner so gering wie möglich halten.  „Diese Regelungen sind dringend einzuhalten“, betont Evelyn Warmuth, Fachdienstleiterin Abfall und Altlasten im Landratsamt.

Generell ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle laut Thüringer Pflanzenabfall-Verordnung nur außerhalb bebauter Ortschaften zulässig. Grundsätzlich untersagt ist das Verbrennen in den Gemarkungen Meiningen, Helba, Welkershausen, Berkes, Reumles sowie Zella-Mehlis und Oberhof.

Beim Verbrennen gilt:

  • Gehölz und Strauchschnitt muss abgelagert und trocken sein.
  • Beim Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Beeinträchtigungen durch Rauch und Funkenflug entstehen. Witterung und Wind sind zu berücksichtigen. Bei zu starkem Wind ist das Feuer zu löschen.
  • Zum Anzünden oder Befeuern dürfen keine häuslichen Abfälle, Mineralölstoffe, Reifen, behandelte Hölzer oder vergleichbare Stoffe eingesetzt werden.
  • Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit einem Schutzstreifen zu versehen und anschließend mit ausreichend Erde zu bedecken oder mit Wasser zu löschen. Eine Nachkontrolle ist zwingend erforderlich.
  • Zum Schutz von Kleintieren ist das Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden abzuklopfen oder umzuschichten.

 

  • Mindestabstände:
  • 100 Meter zu Waldflächen
  • 50 Meter zu öffentlichen Straßen und Bahnschienen
  • 100 Meter zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben mit explosionsgefährlichen oder brennbaren Stoffen
  • 20 Meter zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs
  • 15 Meter zu Öffnungen in Gebäudewänden, Gebäuden mit weicher Überdachung oder brennbarer Außenverkleidung
  • 5 Meter zur Grundstücksgrenze
  • 1,5 km zu FlugplätzenZur Entsorgung von Gartenabfällen empfiehlt die Kreisverwaltung

 

  • drei umweltfreundliche Alternativen:
  • Kompostierung auf dem eigenen Grundstück
  • Abgabe an die Annahmestelle der jeweiligen Kommune (bis 100 kg pro Person/Jahr)
  • Verwertung in einer Kompostieranlage

 

Weitere Informationen zur Thüringer Pflanzenabfallverordnung, zur Allgemeinverfügung und  Entsorgungsmöglichkeiten gibt es im Internet (www.lk-sm.de), per E-Mail: fd.abfall@lra-sm.thueringen.de oder unter Tel. 03693/485361. Zudem sind diese ausführlich dem Amtsblatt zu entnehmen.

Allgemeinverfügung des Landkreises