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Vertrauliche Geburt: Beratungsangebote zeigen oftmals Wirkung

Seit 1. Mai 2014 ist das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt in Kraft. Dabei handelt es sich um eine weitere Hilfeform für werdende Mütter, die ihre Schwangerschaft und Mutterschaft geheim halten möchten, ihr Kind aber mit professioneller medizinischer Hilfe zur Welt bringen möchten.

Das Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen des Landkreises Schmalkalden-Meiningen lud kürzlich ins Familienzentrum Schmalkalden ein, um sich über die „vertrauliche Geburt“ auszutauschen. Der Einladung folgten Mitarbeiter der Schwangerschaftsberatungsstellen, Adoptionsvermittlungsstellen, Standesämter, Ärzte der Frauenheilkunde, Hebammen und Interessierte aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Wartburgkreis sowie der Städte Eisenach und Suhl.

Bei der vertraulichen Geburt wird der Wunsch der Mutter, keine persönlichen Daten preiszugeben, berücksichtigt. Gleichzeitig werden die medizinischen Gefahren für Mutter und Kind durch eine unbegleitete Geburt vermieden. Die Schwangerschaftsberatungsstellen mit ihren Mitarbeiterinnen sind der Dreh- und Angelpunkt im Verfahren der vertraulichen Geburt. Sie sind die Personen, denen sich die Mutter anvertraut und die dafür Sorge tragen, dass sie ihr Kind unter einem Pseudonym in einer Klinik oder bei einer Hebamme sicher zur Welt bringen kann. Die Anonymität der Mutter bleibt bis zum vollendeten 16. Lebensjahr des Kindes gewahrt. Das Jugendamt nimmt das Kind nach der Geburt in Obhut und kümmert sich um einen Vormund.  Sollte sich die Mutter nachträglich nicht dafür entscheiden, ihr Kind zu behalten, wird eine Adoption eingeleitet. In der Zwischenzeit stehen der Mutter verschiedene Hilfsangebote zur Verfügung, um eine Lösung für ihre jeweilige Konfliktlage zu finden. Nach 16 Jahren hat ausschließlich das Kind das Recht, die persönlichen Daten der Mutter beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einzusehen.

Die Leiterin des Familienzentrums, Tamara Wedel, stellte als Netzwerkpartnerin Frühen Hilfen/Kinderschutz des Landkreises Schmalkalden-Meiningen die Räumlichkeiten für die Veranstaltung zur Verfügung. Als Referenten waren Raymond Becker (Jurist) und Brita Fuchs (Fachberaterin der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie) eingeladen, um über die rechtlichen Grundlagen im Rahmen der vertraulichen Geburt und die Kooperationserfordernisse aus Sicht der Adoptionsvermittlungsstellen aufzuklären.

Raymond Becker referierte etwa über das Verfahren der vertraulichen Geburt und über den Umgang mit dem Herkunftsnachweis. Dazu gehört, dass die Schwangerschaftsberatungsstelle die werdende Mutter unter ihrem Pseudonym in einer geburtshilflichen Einrichtung oder bei einer Hebamme anmeldet. Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt besteht auch kurz vor oder nach Geburt. Dann informiert die Klinik eine Schwangerschaftsberatungsstelle, die die Frau aufklärt und informiert. Jurist Becker berichtete, dass viele, die eine Beratung zur vertraulichen Geburt in Anspruch nehmen, wieder aus der Anonymität heraustreten und sich dank der Hilfsangebote der Beratungsstellen für eine Geburt unter Angabe ihrer persönlichen Daten entscheiden – und oft auch für ein gemeinsames Leben mit dem Kind. Fachberaterin Fuchs erläuterte, dass die Adoptionsvermittlungsstellen bereits in die Beratung der Mutter durch die Schwangerschaftsberatungsstellen einbezogen werden müssen. Ziel müsse es sein, die werdende Mutter ausführlich über den Vorgang der Adoption ihres Kindes aufzuklären, wenn sie sich nachträglich nicht für ein Leben mit dem Kind entscheidet. Des Weiteren klärte sie über die Unterschiede zwischen einer vertraulichen und einer anonymen Geburt auf. Denn auch die anonyme Geburt steht den schwangeren Frauen weiterhin als Möglichkeit zur Verfügung, die Schwangerschaft und Mutterschaft geheim zu halten. Im Unterschied zur anonymen Geburt gibt die Mutter bei einer vertraulichen Geburt ihre Personendaten beispielsweise gegenüber einer Beratungsstelle bekannt. Diese werden verschlossen verwahrt. Nur dem Kind wird – je nach gesetzlicher Ausgestaltung – ab einem festzusetzenden Mindestalter Kenntnis über seine Abstammung gewährt.

„Die Veranstaltung hat allen Anwesenden verdeutlicht, wie wichtig es ist, Kooperationsvereinbarungen zwischen den an der vertraulichen Geburt beteiligten Professionen und Institutionen zu schließen, um sich auf den Informationsfluss, die Erreichbarkeit und die fachlichen Standards vor und nach der vertraulichen Geburt zu verständigen“, resümiert Sandra Paula, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz/Frühe Hilfen.

Kostenlose 24-Stundenberatung:

Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten wollen, müssen mit ihren Ängsten und ihren Sorgen nicht alleine bleiben. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 40 40 020 sind 24 Stunden am Tag Beraterinnen erreichbar, die sie anonym informieren und unterstützen.