Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsames Schmalkalden-Meiningen weist auf eine weitere Regelung im Zusammenhang mit der in Deutschland aufgetretenen Geflügelpest hin. Sie wurden am 22. Dezember 2014 vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft in einer Eilverordnung verfügt.
Gemäß der Eilverordnung ist für Geflügelhalter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ab sofort folgendes zu beachten:
Geflügel (Enten und Gänse) dürfen ab dem 28.12.2014 nur aus ihrem Bestand z.B. zum Schlachten oder in eine andere Haltung verbracht werden, wenn vorher mindestens 60 Tiere der Herde über Tupferproben negativ auf das Geflügelpest-Virus H5N8 getestet wurden. Ist die Herde kleiner als 60 Tiere, so sind alle Tiere zu untersuchen.
Die vollständige Verordnung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes www.lra-sm.de veröffentlicht und gilt vorläufig bis zum 31. März 2015.
Für Rückfragen steht Bürgern der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163 oder -164 zur Verfügung.
Zum Download: