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Keine Abgabe an anonyme Schrottsammler

Gegenwärtig rufen viele Schrottsammler mit Flyern dazu auf, Schrott oder andere Abfälle am Straßenrand zur Abholung bereit zu stellen. Da häufig nicht einmal eine korrekte Firmenanschrift auf den Flyern zu finden ist, kann weder nachgeprüft werden, wo das Unternehmen ansässig ist, noch, ob das Unternehmen zum Einsammeln überhaupt berechtigt ist.

Voraussetzung für die Durchführung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung ist, dass die Tätigkeit vorher beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt worden ist. Die konkreten Entsorgungswege müssen dort dargelegt werden. Diese behördliche Bestätigung und die Gewerbeanmeldung sollte man sich auf alle Fälle vorlegen lassen, bevor man eine solche gewerbliche Sammlung in Anspruch nimmt.

Das Einsammeln von Elektro- oder Elektronikschrott durch gewerbliche Sammler ist verboten.

Sollte der Träger der Sammlung dazu aufrufen, beispielsweise Haushaltsgeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen, Herde, Spülmaschinen, Kaffeemaschinen oder Computer, Drucker aber auch Fahrzeugbatterien bereit zu stellen, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass es sich um eine nicht zugelassene Sammlung handelt. Die Erfassung von Elektro- und Elektronikschrott darf entsprechend § 9 Abs. 9 Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ausschließlich der Landkreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger durchführen, da es sich dabei grundsätzlich um als gefährlich eingestufte Abfälle handelt.

Die Zerlegung der Geräte darf nur in zertifizierten Unternehmen erfolgen. Der Landkreis holt auf Anmeldung zweimal im Jahr Schrott, Elektronikschrott und Sperrmüll kostenlos vor dem Wohngrundstück ab.

Für weitere Nachfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Abfall und Altlasten im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unter:

Tel.: 03693 – 485 368

oder per E-Mail an fd.abfall@lra-sm.thueringen.de.