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Medizin-Stipendium des Landkreises: Ab jetzt fürs Wintersemester 2023/24 bewerben

Foto: Sie erhielten im vergangenen Jahr Stipendien des Landkreises Schmalkalden-Meiningen von Landrätin Peggy Greiser (2.v.r) überreicht: Laura Reglin (l., Hochschule Schmalkalden – Deutschlandstipendium), Hanna-Lea Fritsch (2.v.l., Medizinstipendium) und Pauline Fahr (r., Medizinstipendium).

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen bietet als einziger Landkreis in Thüringen auch weiterhin ein eigenes Stipendienprogramm für Humanmediziner an. Wer Medizin studiert und im Anschluss im Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich ab sofort für das neue Medizin-Stipendium des Kreises bewerben. Das Bewerbungsformular steht HIER online unter zum Abruf bereit. Die nächsten drei Stipendien werden zum Wintersemester 2023/24 vergeben. Eine Antragsstellung ist bis zum 30. Juli 2023 möglich. Sollte es Bewerber geben, denen zu diesem Zeitpunkt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, kann diese noch bis zur Bescheiderteilung nachgereicht werden.  „Mit dem neuen Stipendienprogramm wollen wir Ärztenachwuchs für die Region gewinnen und die hausärztliche Versorgung langfristig sichern“, so Landrätin Peggy Greiser. „Auch bei uns im Landkreis sind viele Hausärzte 60 Jahre und älter. Wir müssen jetzt gegensteuern!“ Im vergangenen Jahr konnte der Landkreis zwei Stipendien für Medizinstudenten vergeben.

Die Richtlinie, die ebenfalls auf dieser Internetseite zum DOWNLOAD zur Verfügung steht, sieht vor, dass jährlich bis zu drei Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das bis zu fünf Jahren. Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein. Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises mindestens für die gleiche Zeitdauer zu arbeiten.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland die Fachrichtung Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch etc.), aber auch ein Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung usw.) kann im Antrag beschrieben werden.

Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.

Welche Bewerber ein Stipendium erhalten, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.

Antragstellung

Das Stipendium ist beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

bis zum 30.07. eines jeden Jahres schriftlich zu beantragen.

Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Bewerbungsbogen
  • ein Lebenslauf
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
  • ggf. Empfehlungsschreiben.