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Geba-Projekt: Landesverwaltungsamt bestätigt Vorgehensweise

Das Landesverwaltungsamt in Weimar hat die Vorgehensweise rund um die Fördermittelantragstellung zum Tourismusprojekt Hohe Geba eindeutig bestätigt. Ein entsprechendes Schriftstück hatte Landrat Peter Heimrich in der gestrigen Kreistagssitzung verlesen.

CDU-Kreistagsmitglied Karl-Uwe Panse hatte zuletzt eine Stellungnahme der Rechtsaufsichtsbehörde zu der Frage gefordert, ob es für den Fördermittelantrag eines Kreistagsbeschlusses bedürfe. Panse hatte dem Landrat „Eigenmächtigkeit“ vorgeworfen. Das Landesverwaltungsamt teilte hierzu mit: „…Für das laufende Antragsverfahren spielt es zunächst keine Rolle, ob dem Fördermittelantrag ein entsprechender Kreistagsbeschluss zugrunde liegt. Insoweit ist es zunächst ausreichend, dass ein Fördermittelantrag des Landkreises, vertreten durch den Landrat, vorliegt. Die Vertretungsmacht des Landrates als gesetzlicher Vertreter des Landkreises ist nach außen unbeschränkt. Die interne Entscheidungsbefugnis des Kreistags über die Frage, ob das betreffende Projekt verwirklicht werden soll, bleibt davon unberührt…“ Ein Bewilligungsbescheid bedeute zudem keine rechtlichen Verpflichtungen zur Realisierung des Projektes.

„Es ging ja zunächst darum, fristgerecht einen Antrag zu stellen, damit wir weiterhin die Chance auf eine 12,6-Millionen-Förderung haben“, erklärt Landrat Peter Heimrich. „Die
90-prozentige Förderung, die wir für das Geba-Projekt bekämen, gibt es in vielen Bundesländern schon nicht mehr.“ Und bald sei dieser Zug wohl auch in Thüringen abgefahren. „Jetzt haben wir die einmalige Chance einen Besuchermagneten für die ganze Region fast geschenkt zu bekommen“, so Heimrich.