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Bewerber für Denkmalpreis 2014 gesucht

Bis zum 30. September können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis 2014 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben. „Der Preis wird für herausragende und vorbildwirkende Sanierungen, Konservierungen und Restaurierungen vergeben“, erklärt Karin Ganß von der Unteren Denkmalschutzbehörde. Grundvoraussetzung sei natürlich, dass die entsprechenden denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen eingeholt wurden. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handele, egal sei auch, ob das Objekt gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde. Wichtig: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen. „Bewertet wird das Gesamtresultat, also die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung“, konkretisiert Karin Ganß. Man schaue sich natürlich auch die Nutzung und den Umgang mit dem Gebäude an oder wie regionale Besonderheiten beachtet wurden.

Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft die Einsendungen und trifft eine Vorauswahl. Die endgültige Entscheidung fällt dann eine unabhängige Jury, die durch den Aus­schuss für Bildung, Kultur und Sport benannt wird. Die Preisverleihung soll bis zum Dezember 2014 erfolgen, vergeben werden maximal fünf Preise. Das Preisgeld richtet sich dabei nach Anzahl der Preisträger und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Im vergangenen Jahr ging der Denkmalpreis des Landkreises Schmalkalden-Meiningen nach Steinbach-Hallenberg, Brotterode, Schmalkalden, Meiningen und Rohr. Der Thüringerwald-Verein Brotterode erhielt einen Preis für seinen Einsatz bei der Sanierung des Fachwerkhauses Obere Straße 41 in Brotterode. Die Familie Bak wurde für den arbeitsintensiven Einsatz bei der Sanierung des Gebäudes Kälberzeil 1 in Steinbach-Hallenberg ausgezeichnet. Eine Denkmalschutz-Auszeichnung ging zudem an die Neue Arbeit Thüringen und die Interessengemeinschaft Töpfemarkt e. V., die zusammen das Fachwerkhaus „Töpfemarkt 11“ in Meiningen erneuert hatten. Eine Erbengemeinschaft erhielt den Denkmalpreis für die vorbildliche Sanierung des Fachwerkhauses „Ziegenplan 09“ in Rohr. Für ihren langen Atem bei der Sanierung des Fachwerkhauses Weidebrunner Gasse 13 in Schmalkalden wurde auch der Wohnungsbau GmbH der Stadt Schmalkalden der Denkmalpreis verliehen.

„Ziel des Denkmalpreises ist es, das private Engagement von Denkmalliebhabern zu honorieren und zu fördern. Denn ohne die vielen Denkmal-Enthusiasten, würden wohl noch mehr altehrwürdige Häuser verfallen und somit letztlich der Abrissbirne zum Opfer fallen“, betont Landrat Peter Heimrich. In diesem Zusammenhang verweist der Kreis-Chef auch auf die Sanierungs-Zuschüsse des Landkreises. „Ich bin dem Kreistag deswegen sehr dankbar dafür, dass er die Haushaltsmittel hierfür in diesem Haushaltsjahr auf 200.000 Euro erhöht hat“. 2013 wurden immerhin 170.000 Euro als Förderung für denkmalpflegerische Maßnahmen ausgezahlt. „Wir konnten so 50 Bauherren helfen. Die Summe der Gesamtbaukosten in Höhe von 1,971 Millionen Euro zeigt, welcher Multiplikator und welcher Effekt für unsere Wirtschaft damit verbunden ist“, so Peter Heimrich. Die kreislichen Zuschüsse in Höhe von maximal 5000 Euro seien umso wichtiger, seit die Zuschüsse vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie stark zurückgegangen sind. „In Thüringen sind wir in diesem Bereich mit der Landeshauptstadt Erfurt führend.“
 

Was die Bewerber beachten müssen:

Einsendeschluss ist der 30.09.2014

Die Bewerbung geht an das:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
FD Kreisentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen

Die formlosen Anträge sollen folgende Daten enthalten:

  • Eigentümer / Adresse, Baujahr / Bauzeit (wenn bekannt)
  • Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen
  • Gegebenenfalls Besonderheiten, während der Bauphase bzw. des Objektes
  • Beteiligte Handwerker, Architekten und Ingenieure
  • Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Bau­genehmigung bzw. der Benehmenserklärung bei kirchlichen Objekten
  • Neben diesen Daten sollen dem Antrag ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat von 13 mal 18 Zentimetern beigefügt werden.