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Landkreis unterstützt ab sofort mit eigenem Familienfonds sozial benachteiligte Familien

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat einen eigenen Familienfonds aufgelegt. Anträge können ab sofort gestellt werden. Nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss sollen mit dem Familienfonds Zugangschancen für Kinder einkommensschwacher Familien zu Bildungs- und Freizeitangeboten verbessert und benachteiligte Familien unterstützt werden, die unverschuldet in existenzielle Notlagen geraten sind.

Wo der Familienfonds ansetzt:

„Ziel ist es, soziale Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien im Landkreis zu verbessern. Wir wollen sicherstellen, dass auch diese jungen Menschen Angebote der Bildung, Freizeit und Kultur im Landkreis besser nutzen können, aber auch akute Notlagen in den Familien abfedern“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

Der Familienfonds soll da ansetzen, wo es keine ausreichende staatliche Förderung gibt und familiäre Unterstützung nicht mehr ausreicht. „Der Familienfonds ersetzt keine staatliche Unterstützung und soll nachrangig oder ergänzend genutzt werden“, so Greiser weiter. So könne beispielsweise, sofern das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) nicht ausreiche oder kein Anspruch bestehe, ein Antrag auf Unterstützung durch den Familienfonds gestellt werden. Bestünden dagegen Ansprüche auf ausreichende, vorrangige Bundes- oder Landesmittel oder andere Finanzierungsmöglichkeiten, sei keine Förderung über den neuen Topf möglich.

Welche Unterstützung möglich ist:

Konkret bezuschusst werden könnten Kosten für die Teilnahme von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren etwa an Kindergarten- und Schulausflügen, Klassenfahrten, Nachhilfeprogrammen, Begabtenförderungsangeboten, Musikschulunterricht oder anderen Kreativkursen, Aktivitäten in Vereinen sowie anderen organisierten Freizeitangeboten.

In einer akuten Notlage können beispielsweise wichtige Haushaltsgeräte oder der Kauf von Kinderausstattung und Möbeln, aber auch von Lebensmitteln, Windeln oder das Essensgeld für eine Einrichtung gefördert werden. Der Förderbetrag beträgt maximal 500 Euro pro Kind/Jugendlichem/jungem Erwachsenen im Jahr. Die Unterstützung kann die Familie beantragen, aber auch Einrichtungen und Vereine, die das Angebot organisieren.

Richtlinie und Antragsunterlagen:

Richtlinie des Landkreises Schmalkalden-Meiningen zur Unterstützung von einkommensschwachen Familien mit Mitteln des Familienfonds [PDF]

Antrag auf Leistungen aus Mitteln des Familienfonds des Landkreises Schmalkalden-Meiningen [PDF]

Ausfüllhinweise zum Antrag auf Leistungen aus Mitteln des Familienfonds [PDF]

Auskunft zum Familienfonds erhalten Bürgerinnen und Bürger unter folgender Telefonnummer: 03693 / 485 8523, Mail: fb.soziales@lra-sm.de.

Der Grundstock des Familienfonds besteht aus eingenommenen Bußgeldern – insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Corona-Landesverordnungen. Aus dem Familienfonds sollen aber auch langfristig Familien mit geringem Einkommen im Landkreis unterstützt werden. Dafür braucht es eine breite Unterstützung.

Mit einer Spende können Unternehmen, Einrichtungen und Privatpersonen benachteiligte Familien direkt im Landkreis unterstützen:

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
IBAN: DE12 840500001305004635
BIC: HELADEF1RRS
Rhön-Rennsteig-Sparkasse
Verwendungszweck: Spende Familienfonds

Spendenquittungen können nach Eingang der Spende angefordert werden per E-Mail an: fb.soziales@lra-sm.de.