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Landkreis fördert Sport und Kultur auch während Corona – Kreis-Sporthallen sollen in den Sommerferien offen bleiben

Die Förderung von Kultur und Sport wird in der Prachtregion seit jeher groß geschrieben. Das gilt natürlich auch in der Pandemiezeit, in der das Landratsamt Vereine im Landkreis weiterhin unterstützt. So konnten im vergangenen Winter einige Wintersportwettkämpfe im Rahmen der Sportförderrichtlinie des Landkreises bezuschusst werden. Auch dank dieser Unterstützung konnten zumindest im Bereich des Kinder- und Jugendsports Wettkämpfe auf internationalem Niveau ausgerichtet werden. Auch wenn die Veranstaltungen ohne Zuschauer stattfanden mussten und den Ausrichtern dadurch wichtige Einnahmen weggebrochen sind, wurde die Tradition von Wettkämpfen auf Spitzenniveau in der Wintersportregion um Oberhof beibehalten.

Kürzlich wurden auch die Jubiläumsanträge der Sportvereine von Ober- und Untermaßfeld positiv beschieden. Beide Vereine begehen in diesem Jahr ihr 100-jähriges Bestehen. Auch wenn pandemiebedingt derzeit keine großen Sportveranstaltungen stattfinden können, ist es dem Landratsamt doch wichtig, die Sporttraditionen in der Region zu pflegen und zu unterstützen. „Wir freuen uns, dass die beiden Vereine mehrere kleinere Veranstaltungen geplant haben, die hoffentlich im Sommer entsprechend der dann geltenden Regeln durchgeführt werden können“, gratuliert Landrätin Peggy Greiser den Jubilaren.

Auch im Kulturbereich konnte das Landratsamt trotz Pandemie einige Projekte fördern. Für Kulturschaffende beziehungsweise Organisatoren  von Kulturveranstaltungen ist es in der momentanen Situation keine leichte Aufgabe, Angebote auf die Beine zu stellen. Das Landratsamt möchte mit der Kulturförderrichtlinie deshalb auch Formate unterstützen, die pandemiebedingt angepasst oder neu gedacht werden müssen. „Sicher bietet die gegenwärtige Situation auch die Möglichkeit neue Wege im Kulturbereich einzuschlagen. Dabei wird das Landratsamt gerne die mögliche Unterstützung geben“, sagt Landrätin Peggy Greiser.

Insgesamt stehen für Sport- und Kulturförderung im Landkreis jeweils 25.000 Euro zur Verfügung.

Die entsprechenden Richtlinien sind unter www.lra-sm.de (Tourismus, Sport, Kultur und Kultur) zur finden. Hier stehen auch die dazugehörigen Antragsformulare zum Download bereit. Bei Rückfragen steht René Michael, Mitarbeiter für Sport und Kultur im Landratsamt zur Verfügung (Telefonnummer: 03693-485 8385; E-Mail: r.michael@lra-sm.de).

Förderungen im kulturellen Bereich sind wie in den vergangenen Jahren für kulturelle und künstlerische Projekte, Veranstaltungen, Ereignisse und Programme aller Gattungen möglich. Antragsteller können juristische Personen wie Städte und Gemeinden, Privatpersonen oder gemeinnützige Vereine sein.

Die Sportförderrichtlinie richtet sich ausschließlich an Sportvereine für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen mit überregionalem Charakter und Sportevents, die den Behindertensport in den Fokus rücken. Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Preisgelder gezahlt werden, sind ausgenommen. Sportvereine die Mitglieder zu Übungsleitern, Trainern und Vereinsmanagern ausbilden lassen wollen, können ebenfalls über die Richtlinie eine Förderung beantragen.

Sporthallen sollen auf Antrag in den Sommerferien offen bleiben

Auch Vereinen, die größtenteils Hallensport betreiben, möchte Landrätin Peggy Greiser eine Perspektive zurück in die Normalität bieten. Die Sporthallen des Landkreises sollen in den Sommerferien nicht wie üblich geschlossen bleiben, sondern auf Antrag der Vereine für Breitensport geöffnet bleiben. Hierbei gelten – bei entsprechender Verordnungslage – die bereits genehmigten Hallenzeiten weiter. Nach den Vorgaben der neuen Landesverordnung ist aktuell Hallensport erst bei Unterschreitung des Inzidenz-Schwellenwerts von 50 möglich (Schwellenwert muss fünf Werktage stabil unter diesem Wert bleiben)! Es besteht dann Testpflicht für Trainer und Sportler, Schüler sind von der Testpflicht ausgenommen.

Anträge für Hallennutzungen in den Sommerferien (einschließlich der kreiseigenen Sporthallen in Meiningen und Schmalkalden) sind per Post oder E-Mail (vorrangig) zu richten an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung
Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen
E-Mail: k.weisheit@lra-sm.de

Für Nachfragen steht Kerstin Weisheit vom Fachdienst Bau und Gebäudeverwaltung telefonisch unter der Tel.: 03693/485-8208 gerne zur Verfügung.