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Endlich raus aus der Langzeitarbeitslosigkeit! – Teilhabechancengesetz schafft Perspektiven für Betroffene und Arbeitgeber

Die Corona-Pandemie hat die Arbeitslosenzahlen erstmals seit langer Zeit wieder steigen lassen – schon jetzt geht auch die Zahl der Langzeitarbeitslosen in die Höhe. „Es ist deshalb besonders wichtig, dass langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft die Chance erhalten, mit einer öffentlich geförderten Beschäftigung wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, sagt Steffi Ebert, Leiterin des Kommunalen Jobcenters. Das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ kann trotz Pandemie weiterhin durch Unternehmen, Vereine oder Träger der freien Wohlfahrtpflege genutzt werden. Der soziale Arbeitsmarkt sei eine Chance für viele langzeitarbeitslose Menschen wieder am Erwerbsleben aktiv teil zu haben. Seit 2019 wurden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen auf diesem Weg zahlreiche Menschen erfolgreich auf dem ersten Arbeitsmarkt integriert. „Das Instrument ist ein voller Erfolg, da wir Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung durchaus gut stehen“, resümierte Steffi Ebert, Fachbereichsleiterin des Kommunalen Jobcenters Schmalkalden-Meiningen.

Langzeitarbeitslosen wird eine neue Perspektive gegeben, indem sie Lohn und Anerkennung erhalten und somit wieder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilhaben können. „Es gibt viele gute Gründe sich für eine dieser geförderten Beschäftigungen zu entscheiden. Arbeitgeber, die jemanden sozialversicherungspflichtig beschäftigen wollen, der mindestens zwei Jahre lang arbeitslos war, können mit Förderleistungen unterstützt werden“, erklärt die Fachbereichsleiterin. Möglich sei ein Lohnkostenzuschuss für bis zu zwei Jahre. Dabei beträgt der Zuschuss im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts. Das Kommunale Jobcenter trägt zudem die Kosten für ein zweijähriges Coaching, durch das sich die geförderten Beschäftigten leichter wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen. Weiterhin übernimmt der Fachbereich Arbeit die Kosten für eine Weiterbildung während der Beschäftigung ganz oder teilweise. „Wir freuen uns, wenn Arbeitgeber einem langzeitarbeitslosen Menschen soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis ermöglichen wollen“, sagt Ebert.

Eine weitere Fördermöglichkeit gibt es für Arbeitgeber, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Voll- oder Teilzeit schaffen:

  • für Menschen ab 25 Jahren, die seit sechs oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbsfähig waren
  • oder für Erziehungsberechtigte mit minderjährigem Kind oder schwerbehinderten Menschen, die seit fünf oder mehr Jahren Leistungen der Grundsicherung erhalten
    und in diesem Zeitraum nicht oder nur sehr kurz erwerbstätig waren.

Gefördert werden in diesen Fällen:

  • Lohnkostenzuschüsse für die Dauer von bis zu fünf Jahren: in den ersten beiden Jahren 100 Prozent im dritten Jahr 90 Prozent im vierten Jahr 80 Prozent im fünften Jahr 70 Prozent
  • ein beschäftigungsbegleitendes Coaching für neue Mitarbeiter
  • Übernahme von Weiterbildungskosten zur Qualifizierung neuer Mitarbeiter während der Beschäftigung in Höhe von bis zu 3.000 Euro

Die Lohnkostenzuschüsse bemessen sich für tarifgebundene und tariforientierte Arbeitgeber nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen entlohnen, auf Basis des zu zahlenden Arbeitsentgeltes. Für andere Arbeitgeber ist der gesetzliche Mindestlohn maßgeblich. Für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einem durch das Kommunale Jobcenter beauftragten Coach begleitet.

Bei Interesse können Arbeitgeber gerne den Arbeitgeberservice des Kommunalen Jobcenters kontaktieren. Das Kommunale Jobcenter prüft dann, ob alle Fördervoraussetzungen vorliegen und sucht geeignetes Personal.

Kontaktdaten Arbeitgeberservice:
Frau Scholze: Tel.: 03693/485-8531
Frau Wahl: Tel.: 03693/485-8526
E-Mail: ags_jobcenter(a)lra-sm.de

Für sonstige Fragen hat das Kommunale Jobcenter eine Servicehotline geschaltet, um allgemeine Anfragen rund um das Thema Antragstellung zu klären.
Diese lautet: Tel. 03693/485-8444.