Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zum „Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission“
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine hochansteckende Infektionskrankheit des Rindes, die in den letzten Jahren im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und im Freistaat Thüringen erfolgreich bekämpft wurde. Um die erreichten Erfolge zu festigen, informiert der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen nun alle Rinderhalter, dass im Rahmen der Anerkennung des gesamten Freistaates Thüringen als BVDV-seuchenfreie Region ab dem 1. Januar 2021 zwingend besondere tierseuchenrechtliche Bestimmungen zur Untersuchung und beim Verbringen von Rindern von allen Tierhaltern einzuhalten sind. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung „Vollzug der Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus 1 (BVDV-Verordnung) in der Fassung vom 27. Juni 2016 i. V. m. der Delegierten Verordnung 2020/689 der Kommission“ ist unter www.lra-sm.de unter News – Öffentliche Bekanntmachungen sowie nachfolgend einzusehen:
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung unter den Tel. 03693/485-8163 und -8164 gerne zur Verfügung.