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Landkreis erlässt vierte Allgemeinverfügung

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat auf die neue Verordnungslage im Freistaat reagiert und eine angepasste vierte Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2020 herausgegeben. Hintergrund ist die Verschärfungsverordnung des Freistaates (Thüringer Verordnung zur Fortschreibung und Verschärfung außerordentlicher Sondermaßnahmen zur Eindämmung einer sprunghaften Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Ergänzung der allgemeinen Infektionsschutzregeln vom 14. Dezember 2020). Der Landkreis hat alle Verbotstatbestände, die im Vergleich zur dritten Allgemeinverfügung bereits vom Land geregelt worden sind, bereinigt. Die bereits bekannten Regelungen zur Erweiterung der Maskenpflicht im öffentlichen Raum bleiben bestehen. Zudem bleiben folgende Freizeiteinrichtungen über die Landesregelungen hinaus geschlossen:

  • Tagungs-, Veranstaltungs- und Vereinsräume, Dorfgemeinschaftshäuser, Volkshäuser, Kulturhäuser, Mehrzweckhallen und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme der notwendig abzuhaltenden dienstlichen, beruflichen oder sonstigen Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen i.S.d. § 8 der 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO,
  • Sporthallen mit Ausnahme der Nutzung durch Profi- und Kaderathleten,
  • Einrichtungen der offenen Jugendarbeit, wie Jugendhäuser und Jugendclubs mit Ausnahme der Angebote des Kinder- und Jugendschutzes nach dem SGB VIII.

Die vollständige Allgemeinverfügung finden Sie hier.