In seiner Sitzung am 5. November 2020 beschloss der Kreistag die Richtlinie zur Förderung der touristischen Infrastruktur. Diese Richtlinie wird ab 1. Januar 2021 in Kraft treten. Für touristische Maßnahmen, die im Jahr 2021 durchgeführt werden sollen, können somit bis zum 28. Februar 2021 Anträge zur Förderung beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Stabsstelle Kreisentwicklung, gestellt werden. Die Richtlinie sowie das Antragsformular stehen am Ende dieser Seite zum Download zur Verfügung.
Zum Hintergrund:
Der Freistaat Thüringen hat mit der Tourismusstrategie Thüringen 2025 Rahmenbedingungen für die touristische Entwicklung im Freistaat geschaffen. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, als ein Kreis mit den größten touristischen Potenzialen Thüringens, stellt in Folge dessen Fördermittel zur Verfügung, um die Attraktivität und Qualität der Tourismusinfrastruktur im Landkreis Schmalkalden-Meiningen (Radwege, Wanderwege, sonstige touristische Angebote) zu verbessern, den Erholungswert zu erhöhen und damit auch die regionale Wirtschaftskraft zu steigern.
Für weitere Informationen und bei Rückfragen zur Antragstellung kontaktieren Sie bitte:
Franziska Trabert
Stabsstelle Kreisentwicklung – Tourismus
Tel.: 03693/485-8391
E-Mail: f.trabert(a)lra-sm.de
Richtlinie und Antragsformular zum Download: