Im Norden Deutschlands grassiert sie bereits – die Aviäre Influenza (AI), besser bekannt als Geflügelpest. Insbesondere die Küstenregionen an Nord- und Ostsee, aber auch die Region Hamburg sind vom dynamischen Infektionsgeschehen betroffen. Seit dem 30. Oktober wurden hier in 122 Fällen der Subtyp HPAI- H5 bei Wildvögeln und in drei Fällen bei Hausgeflügel nachgewiesen. Unausweichliche Konsequenz für infizierte Hausgeflügelbestände ist gemäß Geflügelpestverordnung die Keulung des Geflügelbestandes. Auch die Niederlande und das Vereinigte Königreich melden Ausbrüche von HPAIV H5 in Nutztierbeständen.
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko weiterer Einträge von HPAIV H5 nach Deutschland, der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen als hoch ein.
Wegen des bestehenden Vogelzuges, der seinen Höhepunkt noch nicht erreicht hat, ist größte Vorsicht und Aufmerksamkeit geboten. Alle Geflügelhalter sind aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen, entsprechend der Geflügelpest Verordnung, konsequent umzusetzen. Dazu gehören:
- Futterstellen des Hausgeflügels für Wildvögel unzugänglich machen, Hausgeflügel nicht im Freien füttern
- Hausgeflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, zu dem Wildvögel Zugang haben
- Futter und Einstreu immer wildvogelsicher lagern
- alle Verdachtsfälle (s. § 4 Geflügelpest-VO, B. bei Bestandsverlusten, reduzierter Legeleistung oder verringerte Gewichtszunahmen) sind tierärztlich abzuklären zu lassen
- Zutritt des Geflügelbestandes nur mit sauberer, betriebseigener Schutzkleidung, Reinigung nach jedem Gebrauch
- Geflügelhaltung vor unbefugten Zutritt sichern und Personenzahl mit Zutritt grundsätzlich gering halten
Außerdem sind tot aufgefundene Wildvögel (Wasservögel, Greifvögel) der Untersuchung zuzuführen. Diese sind über den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Diagnostik im TLV einzusenden.
Für weiterführende Fragen steht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung zur Verfügung Kontakt:
Amtstierärztin Dr. Sabine Rottmann: 03693- 485 8164
Tiergesundheitskontrolleure Gudrun Messerschmidt und Uwe Baumann: 03693- 485 8165