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Aufstallungspflicht für Geflügel nahe Werra

Nach einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ist die Aufstallung für Geflügel in Risikogebieten anzuordnen. Ziel ist es, den Eintrag von Geflügelpestviren über Wildvögel in Hausgeflügelbestände zu vermeiden. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 26. November 2014 öffentlich bekannt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) veröffentlicht und gilt dementsprechend ab dem 27. November als wirksam. Betroffen ist das Risikogebiet entlang der Werra: Dazu gehören die Gemeinden Belrieth, Breitungen/Werra (ohne Ortsteil Winne), Einhausen, Leutersdorf, Obermaßfeld-Grimmenthal, Ritschenhausen (die Straßen „An der Salzbrücke“ sowie die Henneberger Straße“), Schwallungen, Untermaßfeld, Vachdorf, Walldorf, die Städte Wasungen und Meiningen sowie die Ortsteile der Stadt Schmalkalden, Niederschmalkalden und Wernshausen.

Nach dem Auftreten von Geflügelpest-Fällen in Deutschland und anderen Ländern Europas sowie dem Nachweis des Geflügelpestvirus (HPAI – H5N8) bei Wildvögeln sind auf der Grundlage der Risikobewertung durch das Friedrich-Löffler-Institut Brut- und Rastplätze von Wildvögeln als mögliche Eintragsquelle für das Virus besonders zu beachten. Das Gebiet entlang der Werra gilt als Brut- und Rastgebiet für Wildvögel, so dass Geflügelhalter hier besondere Schutzmaßnahmen für ihre Geflügelbestände einhalten müssen. In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.

Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden.

Gebietskulisse der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, Az: 37-508-06-089-2014, 26.11.2014 Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Gebietskulisse der Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel, Az: 37-508-06-089-2014, 26.11.2014
Landkreis Schmalkalden-Meiningen

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Bildnachweis “Enten”: Benjamin Matzmorr  / pixelio.de