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Neue Förderrichtlinien für Sport und Kultur in Kraft

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird auch künftig Sport und Kultur in der Prachtregion fördern – und zwar nicht nur den Spitzensport und die Hochkultur wie das Meininger Theater. „Unser Ziel ist es, neben unseren überregional bekannten Einrichtungen ein attraktives, vielseitiges, innovatives und kreatives Kulturangebot im Landkreis zu erhalten und weiterzuentwickeln“, sagt Landrätin Peggy Greiser mit Bezug auf die überarbeitete Kulturförderrichtlinie des Landkreises. Die ebenfalls im Dezember vergangenen Jahres beschlossene Sportförderrichtlinie zielt vor allem auf den Vereins- und Behindertensport sowie auf den Nachwuchs- und Leistungssport ab.

Förderung im kulturellen Bereich ist wie in den vergangenen Jahren für kulturelle und künstlerische Projekte, Veranstaltungen, Ereignisse und Programme aller Gattungen möglich. Antragsteller können juristische Personen wie Städte und Gemeinden, Privatpersonen oder gemeinnützige Vereine sein. „Die Kulturförderrichtlinie wurde im wesentlich redaktionell bearbeitet, beziehungsweise an verwaltungsrelevante Gegebenheiten angepasst“, erklärt René Michael, Sachbearbeiter für Kultur und Sport im Landratsamt, „inhaltlich bleibt alles beim Alten.“ 

Auch die ebenfalls überarbeitete Sportförderrichtlinie richtet sich weiterhin ausschließlich an Sportvereine für die Ausrichtung von Sportveranstaltungen mit überregionalem Charakter und Sportevents, die den Behindertensport in den Fokus rücken. Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Preisgelder gezahlt werden, sind ausgenommen. „Eine grundlegende Änderung betrifft die Aufnahme des Bereiches Förderung der ehrenamtlichen Vereins- und Verbandsstruktur. Sportvereine die Mitglieder zu Übungsleitern, Trainern und Vereinsmanagern ausbilden lassen wollen, können über die Richtlinie eine Förderung beantragen. Damit soll die Ehrenamtsstruktur im Landkreis weiter gestärkt werden“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. Bei der Beantragung von Veranstaltungen im Rahmen von Jubiläen hat sich zudem Jahresstaffelung geändert.

Beide Richtlinien wurden am 5. Dezember 2019 vom Kreistag beschlossen und sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft. Landrätin Peggy Greiser dankt insbesondere dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport für die hervorragende Mitwirkung bei der Überarbeitung der Richtlinien.

Bei Fragen zu den Förderrichtlinien können sich Interessierte an René Michael, Sachbearbeiter für Kultur und Sport im Landratsamt, wenden (Tel.: 03693/485 8385, r.michael@lra-sm.de).

Die Sport-Förderrichtlinie und die Kultur-Förderrichtlinie mit zugehörigen Anträgen finden Bürgerinnen und Bürger auf der Internetseite des Landratsamtes unter:  Tourismus, Sport und Kultur>>Sport>>natürlich sportlich>>Formulare und Informationen oder Tourismus, Sport und Kultur>>Kultur>>>>Formulare und Informationen .