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Bestehende Anträge auf Eigenkompostierung weiterhin gültig

Bereits bestehende Anträge auf Eigenkompostierung sollen weiterhin ihre Gültigkeit (sofern selbst kompostiert wird) behalten. Das zeichnet sich nach den Beratungen in den kreislichen Ausschüssen zur neuen Abfallsatzung ab. Der Fachdienst Abfall und Altlasten teilt daher mit, dass die im Jahr 2019 bestehenden Anträge weiterhin ihre Gültigkeit behalten und in diesen Fällen auch mit Erlass der neuen Satzung keine Neuanträge notwendig sind.  

Bei ganzjähriger fachgerechter Eigenkompostierung von organischen Abfällen kann das Mindestentleerungsvolumen von 400 Liter auf 240 Liter pro Person und Jahr bei der Restmüllentsorgung reduziert werden, sofern der Grundstückseigentümer einen Antrag gestellt hat.

Neuanträge für das Jahr 2020 können ohne terminliche Einschränkungen schriftlich (siehe Antrag unter https://www.lra-sm.de/wp-content/uploads/2019/11/Eigenkompostierung-ab-2020.pdf) bei den Kreiswerken Schmalkalden-Meiningen GmbH, Obertshäuser Platz 1 in 98617 Meiningen oder formlos z.B. per E-Mail (kontakt@kwsm.de) gestellt werden.