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Förderprogramm „Solar Invest“ läuft zum 31.12.2019 aus

Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung des Eigenstromverbrauchs „Solar Invest“ und entsprechender Verwaltungsvorschriften die Zuwendungen für:
• Investitionen in Photovoltaikanlagen und Energiespeicher,
• Investitionen in die Realisierung von Mieterstrommodellen,
• Beratungsleistungen zum Thema Mieterstrom, und
• Beratungsleistungen für Bürgerenergiegenossenschaften, die an Ausschreibungsverfahren nach dem Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien (EEG 2017) in der jeweils gültigen Fassung teilnehmen wollen.

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen weist darauf hin, dass die vorbenannte Förderrichtlinie „Solar Invest“ mit Ablauf des 31.12.2019 außer Kraft tritt.

Ob dieses Förderprogramm in 2020 nochmals aufgelegt bzw. fortgesetzt und was in welcher Höhe gefördert wird, obliegt der neu zu wählenden Thüringer Landesregierung; Landtagswahl ist am 27. Oktober 2019.

Bei Fragen zum derzeit noch gültigen Förderprogramm „Solar-Invest“ können Sie sich im Landratsamt in Meiningen an Harry Ellenberger, Tel.: 03693/ 485 83 92 oder E-Mail: h.ellenberger@lra-sm.de, wenden.