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Landrätin kritisiert Abschiebepraxis in Deutschland scharf

Nach einer gescheiterten Abschiebung in der vergangenen Woche hat Landrätin Peggy Greiser starke Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geübt. „Was hier passiert, kann man keinem Bürger mehr erklären.“ Insbesondere die Bundesbehörden müssten endlich ihre Hausaufgaben machen. „Die Abschiebepraxis in Deutschland gehört auf den Prüfstand. Der Rechtsstaat in Deutschland darf nicht zur Lachnummer verkommen“, macht Peggy Greiser deutlich. Asylbewerber ohne Bleibeperspektive entwickelten sich für Landkreise und kreisfreien Städte nicht selten zu Problemfällen und kosteten den Steuerzahler weiter Geld. „Das kann so nicht weiter gehen“, kritisiert die Landrätin und forderte auch beim Umgang mit auffälligen und straffälligen Asylbewerbern klare Antworten und pragmatische Konzepte von Bund und Land. „Wer in seinem Asylverfahren in einer Asylunterkunft randaliert oder Mitarbeiter unserer Behörde attackiert, hat nach meinem gesunden Menschenverstand das Ticket für seine Heimreise gebucht. Leider ist die Sach- und Rechtslage in Deutschland eine andere.“ Zuletzt war es in der Asylunterkunft in Schafhausen zu einem Zwischenfall gekommen. 

Hintergrund der Kritik von Landrätin Peggy Greiser war eine gescheiterte Abschiebung eines Eritreers am 16. Oktober 2018. Der Mann reiste im Februar 2017 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte am 28. Februar 2017 einen Asylantrag. Mit Bescheid des BAMF vom 16. Mai 2017 wurde der Asylantrag abgelehnt. Seit dem 7. Juni 2017 ist die Abschiebungsandrohung nach Italien vollziehbar.

Bereits am 6. November 2017 scheiterte eine unangekündigte Abschiebung, da sich der Betroffene nicht in der zugewiesenen Unterkunft aufgehalten hatte und zwischenzeitlich untergetaucht war. Im Vorfeld des zweiten Abschiebeversuchs bekam der Eritreer die Auflage, sich täglich in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er einen Tag vor der Abschiebung am 15. Oktober 2018 in Polizeigewahrsam genommen. Ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Meiningen, wonach der junge Mann bis zur Abschiebung in Gewahrsam verbleiben sollte, folgte. Am 16. Oktober 2018 brachte die Bundespolizei den Eritreer zum Flughafen in Frankfurt am Main, von wo er mit einem Linienflug nach Italien zurückgeführt werden sollte. „Die Rückführung konnte allerdings nicht durchgeführt werden, da durch das BAMF eine Anmeldung der Rückführung bei den italienischen Behörden nicht erfolgt war und diese die Rückführung verweigerten“, berichtet Landrätin Peggy Greiser. „Wer Abschiebungen so umsetzt, braucht sich nicht zu wundern, dass Deutschland ein Paradies für Sozialmissbrauch geworden ist“, so die Landrätin.