Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und damit unser kulturelles Gedächtnis zu bewahren, zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege. Diese gelingt nur mit Hilfe des privaten Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger. Mit dem jährlich ausgelobten Denkmalpreis dankt der Landkreis couragierten Menschen, die ihrem Denkmal wieder zu alter Schönheit und Lebendigkeit verhelfen. Die Preisträger sind mit ihrem hohen persönlichen Einsatz Vorbilder für den Erhalt von Denkmalen in unserem Landkreis und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an. Prämiert werden maximal fünf herausragende Restaurierungen und Sanierungen, dabei richtet sich das Preisgeld nach Anzahl der Preisträger und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Unterlagen rechtzeitig bis Ende August einreichen
Bis zum 31. August können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis 2018 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben. Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, oder die denkmalschutzrechtliche Zustimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Hingegen spiele es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handele. Egal ob gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde.
Gesamteindruck und handwerkliche Qualität entscheidend
Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft alle Einsendungen und trifft gemeinsam mit dem Denkmalbeirat des Landkreises eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury, die durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport gewählt wird, die endgültigen Gewinner. Entscheidend für die Bewertung sind das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein. Die Preisverleihung erfolgt bis Dezember 2018 in einem festlichen Rahmen.
Auftragsmotor für die heimische Wirtschaft
Der Denkmalpreis sei eine wertvolle Würdigung und Motivation zugleich, einzigartige, von Abriss und Verwahrlosung bedrohte Gebäude und Reliquien zu bewahren, betont Landrat Peter Heimrich und berichtet erfreut: „Auch in diesem Jahr stehen wieder insgesamt 200.000 Euro für Sanierungs-Zuschüsse im Haushalt des Landkreises zur Verfügung“. Maximal 5000 Euro könne ein Bauherr als kreislichen Zuschuss für seine denkmalpflegerischen Maßnahmen beantragen. Im vergangenen Jahr hätten diesen 80 Bauherren in Anspruch genommen und Gesamtbaukosten in Höhe von fast einer Million Euro umgesetzt. „Der Zuschuss erweist sich als Auftragsmotor für das Handwerk und die heimische Wirtschaft. Nicht umsonst ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Landeshauptstadt Erfurt seit mehreren Jahren führend bei der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen“, fasst Heimrich zusammen.
Was die Bewerber beachten müssen:
Einsendeschluss ist der 31.08.2018
Die Bewerbung geht an das:
LRA Schmalkalden / Meiningen,
FD Kreisentwicklung, Untere Denkmalschutzbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Die formlosen Anträge sollen folgende Daten enthalten:
- Eigentümer / Adresse, Baujahr / Bauzeit/ Hausgeschichte (wenn bekannt)
- Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls Besonderheiten, während der Bauphase bzw. des Objektes
- Beteiligte Handwerker, Architekten und Ingenieure
- Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung
- Dem Antrag sind ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat von 13 x 18 cm beizufügen