Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung informiert in einer Mitteilung über die ab dem 01.04.2017 geltenden Gebühren für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung (SFU) und für die Trichinenuntersuchung (TU) im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Die neue Gebührenordnung findet ab dem 01.04.2017 Anwendung.
Die Mitteilung enthält eine Auflistung der zuständigen amtlichen Tierärzte und Fachassistenten (Fleischkontrolleure) für die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung in der Hausschlachtung von Rindern, Schafen, Ziegen, Hausschweinen, Pferden und für die Wilduntersuchung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ab 01.04.2017.
Die Mitteilung kann hier heruntergeladen werden. (PDF)
Ebenfalls finden Sie diese auf der Internetseite unter Verkehr, Sicherheit und Ordnung –> Veterinär- und Lebensmittelüberwachung –> Lebensmittelüberwachung/Fleichhygieneüberwachung –> Mitteilungen
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